Betreff
Interkommunale Zusammenarbeit mit der Gemeinde Wöllstadt;
Gründung eines gemeinsamen örtlichen Ordnungsbehördenbezirkes
Vorlage
FB 6/300/2021-2026
Aktenzeichen
I/6/025.52/3
Art
Beschlussvorlage

Beschluss:

 

Die Öffentlich-Rechtliche Vereinbarung zur Bildung eines gemeinsamen örtlichen Ordnungsbehördenbezirkes mit der Gemeinde Wöllstadt wird beschlossen.

 

Sachverhalt:

 

Im ordnungsrechtlichen Bereich sollen Aufgaben der Gemeinde Wöllstadt durch die Stadt Karben übernommen werden. Hierfür muss ein gemeinsamer örtlicher Ordnungsbehördenbezirk gebildet werden.

 

Ziel dieser Öffentlich-Rechtlichen Vereinbarung ist  die Nutzung von Synergieeffekten in dem genannten Bereich.

 

Durch vorhandenes Equipment und durch das vorhandene Know-how der Mitarbeiter/innen können die Aufgaben adäquat übernommen werden.

 

Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen: €

 

HH 2021

 

Produkt:

 

Bisher angeordnet und beauftragt

 

Kostenstelle:

Sachkonto:

 

Noch verfügbar

 

I-Nr

 

 

Sofern der Planansatz überschritten wird, ist unter Sachverhalt bzw. Begründung ein Deckungsvorschlag anzugeben

Bei Aufträgen ab 10.000 € ist das Formular “Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für Eigenbetriebe).

Bei Aufträgen ab 50.000 € ist das Formular „Folgekostenberechnung“ beizulegen.

 

Darstellung der Folgekosten:

Gemäß § 6 der Öffentlich-Rechtlichen Vereinbarung werden die entstandenen Kosten mit den Einnahmen verrechnet. Die Differenz ist von der jeweiligen Kommune zu tragen.

Anlagenverzeichnis:

 

  • Öffentlich-Rechtliche Vereinbarung zur Bildung eines örtlichen Ordnungsbehördenbezirkes