Gründung eines gemeinsamen örtlichen Ordnungsbehördenbezirkes
Beschluss:
Die Öffentlich-Rechtliche Vereinbarung zur Bildung eines gemeinsamen örtlichen Ordnungsbehördenbezirkes mit der Gemeinde Wöllstadt wird beschlossen.
Sachverhalt:
Im ordnungsrechtlichen Bereich sollen Aufgaben der Gemeinde Wöllstadt durch die Stadt Karben übernommen werden. Hierfür muss ein gemeinsamer örtlicher Ordnungsbehördenbezirk gebildet werden.
Ziel dieser Öffentlich-Rechtlichen Vereinbarung ist die Nutzung von Synergieeffekten in dem genannten Bereich.
Durch vorhandenes Equipment und durch das vorhandene Know-how der Mitarbeiter/innen können die Aufgaben adäquat übernommen werden.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen: €
HH 2021 |
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Produkt: |
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Bisher angeordnet und beauftragt |
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Kostenstelle: Sachkonto: |
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Noch verfügbar |
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I-Nr |
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Sofern der Planansatz
überschritten wird, ist unter Sachverhalt bzw. Begründung ein
Deckungsvorschlag anzugeben |
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Bei Aufträgen ab 10.000 € ist
das Formular “Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für
Eigenbetriebe). |
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Bei Aufträgen ab 50.000 € ist
das Formular „Folgekostenberechnung“ beizulegen. |
Darstellung der Folgekosten:
Gemäß § 6 der Öffentlich-Rechtlichen Vereinbarung werden die entstandenen Kosten mit den Einnahmen verrechnet. Die Differenz ist von der jeweiligen Kommune zu tragen.
Anlagenverzeichnis:
- Öffentlich-Rechtliche Vereinbarung zur Bildung eines örtlichen
Ordnungsbehördenbezirkes