Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung erklärt die am 26.09.2021 durchgeführte Direktwahl zum Bürgermeister gemäß § 50 KWG für gültig.
Sachverhalt:
Der Wahlausschuss der Stadt Karben hat in seiner Sitzung am 01.10.2021 das endgültige Ergebnis der Direktwahl des Bürgermeisters festgestellt.
Beim Gemeindewahlleiter gingen keine Einsprüche gegen die Direktwahl des Bürgermeisters nach § 49 KWG ein.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen: keine
HH 2022 |
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Produkt: |
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Bisher angeordnet und beauftragt |
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Kostenstelle: Sachkonto: |
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Noch verfügbar |
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I-Nr |
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Sofern der Planansatz
überschritten wird, ist unter Sachverhalt bzw. Begründung ein
Deckungsvorschlag anzugeben |
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Bei Aufträgen ab 10.000 € ist
das Formular “Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für
Eigenbetriebe). |
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Bei Aufträgen ab 50.000 € ist
das Formular „Folgekostenberechnung“ beizulegen. |
Darstellung der Folgekosten:
Anlagenverzeichnis:
Amtliche
Bekanntmachung des endgültigen Wahlergebnisses des Bürgermeisters