Beschlussvorschlag:

Der von der Revision des Wetteraukreises geprüfte Jahresabschluss zum 31.12.2016 wird beschlossen und dem Magistrat Entlastung erteilt.

 

Die in der Anlage aufgeführten Mehrausgaben bei den Investitionen von insgesamt 295.782,84 € und den Budgets des Ergebnishaushalts von insgesamt 248.353,19 € werden genehmigt.

Sachverhalt:

 

Gemäß § 112 HGO hat die Stadt Karben für den Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen. Der Magistrat hat die Aufstellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2016 am 19.02.2018 beschlossen.

 

Der Magistrat legt gemäß §113 HGO nach Abschluss der Prüfung durch die Revision des Wetteraukreises den Jahresabschluss mit dem Schlussbericht vom 15.11.2022 der Stadtverordnetenversammlung zur Beratung und Beschlussfassung vor. Diese entscheidet zugleich über die Entlastung des Magistrats (§114 HGO).

 

Die Prüfungsgstätigkeit erstreckte sich von Mai 2021 (Vor- und Hauptprüfung) bis November 2022 (Fertigstellung Prüfbericht).

 

Anzumerken ist in diesem Zusammenhang, dass im November 2021 die Prüfung der Bilanz 2017 begonnen wurde, das Schlussgespräch fand zwischenzeitlich am 01.11.2022 statt. Wir rechnen mit dem Eingang des Schlussberichts im 1. Halbjahr 2023.

 

Von Seiten der Revision des Wetteraukreises ist geplant die Prüfung der Bilanz 2018 in diesem Jahr noch zu beginnen.

 

Im Jahr 2023 stünden dann die Bilanzen 2019 und 2020 zur Prüfung an. Sofern die Kapazitäten der Kreis-Revision dies zulassen, wäre uns an einer schnelleren Prüfung gelegen.

 

Gemäß unserer Haushaltssatzung 2016 sind Überschreitungen (über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen) über 20.000 € vorher von der Stadtverordnetenversammlung zu beschließen.

 

Sie betragen bei den Auszahlungen für Investitionen 295.782,84 € und wurden vom Magistrat am 27.06.2016 (50.000 €), 31.10.2016 (30.540,06 €), 28.11.2016 (97.100 €) und 14.08.2017 (118.142,78 €) beschlossen. Die notwendige Genehmigung durch die Stvv erfolgt nachträglich im Rahmen der Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2016.

 

Bei den Budgets des Ergebnishaushalts sind Mehraufwendungen von 248.353,19 € entstanden, die jedoch durch Minderausgaben bei anderen Budgets ausgeglichen wurden. Zu diesen Mehraufwendungen gibt es bisher noch keine Beschlussfassung.

Dieses Versäumnis wird hiermit formell nachgeholt, da die notwendige Genehmigung durch die Stvv noch im Rahmen der Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2016 zu erfolgen hat.

 

Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen:                        

 

HH 2022

 

Produkt:

 

Bisher angeordnet und beauftragt

 

Kostenstelle:

Sachkonto:

 

Noch verfügbar

 

I-Nr

 

 

Sofern der Planansatz überschritten wird, ist unter Sachverhalt bzw. Begründung ein Deckungsvorschlag anzugeben

Bei Aufträgen ab 10.000 € ist das Formular “Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für Eigenbetriebe).

Bei Aufträgen ab 50.000 € ist das Formular „Folgekostenberechnung“ beizulegen.

 

Darstellung der Folgekosten:

 

 

Anlagenverzeichnis:

-       Schlussbericht der Revision des Wetteraukreises vom 15.11.2022 über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Karben zum 31.12.2016

-       Magistratsbeschlüsse über- und außerplanmäßige Auszahlungen bei Investitionen 2016

-       Mittelprüfung Budget-Überschreitungen 2016 (Anlage 1 zum Rechenschaftsbericht)