Bebauungsplan 247 "Waldorfschule", Gemarkung Kloppenheim
hier: Aufstellungsbeschluss
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordenetenversammlung der Stadt Karben beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 247 „Waldorfschule“ in der Gemarkung Kloppenheim gem. § 2 (1) Bau GB.
Das Plangebiet liegt im westlichen Außenbereich der Gemarkung Kloppenheim, nördlich der L 3205 gegenüber des Geringsgrabens und der K10 Richtung Bad Vilbel Dortelweil. Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 250 und 249/2 in der Flur 1 der Gemarkung Kloppenheim. Die Gesamtfläche hat eine Größe von 4.906 m².
Ausgehend vom nordwestlichen Eckpunkt verläuft die nördliche Grenze des Flurstücks 250 entlang eines Feldwegs, Bezeichnung „Auf der Platte“ (Parzelle 246).
Die östliche Grenze läuft an beiden Flurstücken 250 und 249/2 vorbei Richtung Süden parallel zu einer Stichstraße (Parzelle 251/3), die in dem vorher genannten Feldweg endet.
Die südliche Grenze des Flurstücks 249/2 stellt ein schmaler Streifen des westlich liegenden Grundstücks 249/5 dar. Noch weiter südlich der Fläche verläuft die vierspurige Landesstraße 3205/B3. Die westliche Grenzlinie wird komplett durch das Flurstück 249/5 dargestellt.
Die Plangebietsabgrenzung ist diesem Schreiben als Anlage beigefügt.
Sachverhalt:
Der Verein zur Pflege der Waldorfpädagogik e.V. Bad Vilbel möchte auf dem Areal der Baumschule den Grundstock für eine neue Bildungseinrichtung verwirklichen. Das Grundstück mit dem natürlichen Baumbewuchs eignet sich besonders für die naturnahe Pädagogik. Durch das Projekt wird sowohl das regionale und auch überregionale Bildungsangebot deutlich aufgewertet und vielfältiger. Mit dieser Schule schließt sich die Lücke zwischen den Waldorfschulstandorten Frankfurt, Bad Nauheim und Oberursel.
Ziel des Planverfahrens für diese
Fläche ist die planungsrechtlichen Grundvoraussetzungen für die Errichtung
einer Bildungsstätte, nebst notwendiger Funktions- und Nebengebäude, sowie
Werkstattbauten der Rudolph Steiner Pädagogik zu errichten. Betreiber dieser
Einrichtung ist der Verein zur Pflege der Waldorfpädagogik e.V. Bad Vilbel
Eine Vorabstimmung zwischen der Stadt Karben und dem Regionalverband fand statt. Dieser bewertet das Vorhaben positiv und sieht keine großen Belange die dagegen sprechen. Die konkrete Baukörperanordnung und -größe sind derzeit noch nicht hinreichend bekannt. Wo und in welchem Ausmaß Baufenster notwendig werden, ist noch nicht finalisiert. Der Bebauungsplan Nr. 247 „Waldorfschule“ ist im zweistufigen Normalverfahren zu erarbeiten.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen: €
HH 2020 |
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Produkt: |
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Bisher angeordnet und beauftragt |
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Kostenstelle: Sachkonto: |
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Noch verfügbar |
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I-Nr |
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Sofern der Planansatz
überschritten wird, ist unter Sachverhalt bzw. Begründung ein
Deckungsvorschlag anzugeben |
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Bei Aufträgen ab 10.000 € ist
das Formular “Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für
Eigenbetriebe). |
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Bei Aufträgen ab 50.000 € ist
das Formular „Folgekostenberechnung“ beizulegen. |
Darstellung der Folgekosten:
Anlagenverzeichnis:
1. Plananlage Geltungsbereich