Betreff
Vorzeitige Ablösung bzw. Sondertilgung im Entschuldungsprogramm Hessenkasse
Vorlage
FB 2/374/2021-2026
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Sondertilgung im Entschuldungsprogramm Hessenkasse der Beträge von je 55.407,50 € für die Jahre 2023 bis 2026 in Höhe von insgesamt 221.630 € wird beschlossen.

Die Ablösung erfolgt im Jahr 2022 nach Beantragung und Genehmigung durch die Bewilligungsstelle.

 

Sachverhalt:

 

Im Entschuldungsprogramm Hessenkasse hat die Stadt Karben außer der planmäßigen Rate von 93.182,50 € für 2022 noch Raten von je 55.407,50 € für die Jahre 2023 bis 2026 zu erbringen (zusammen 221.630 €).

 

Die derzeitige wirtschaftliche Lage erlaubt es diesen Betrag vorzeitig abzulösen.

 

Gemäß § 2 Abs. 5 Hessenkassegesetz ist eine Sondertilgung möglich. Dazu bedarf es neben einem schriftlichen Antrag bei der Bewilligungsstelle Hess. Ministerium der Finanzen auch einem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung.

 

Darüber hinaus ist dem HMdF über die zuständige Aufsichtsbehörde ein entsprechender Auszug aus dem Haushaltsplan vorzulegen, der nachweist, dass es der Stadt Karben auch mit der Sondertilgung möglich ist, § 3 Abs. 3 GemHVO bzw. § 92 Abs. 5 Nr. 2 n.F. HGO (Finanzierung und Tilgung) einzuhalten und ein sukzessiver Aufbau des Liquiditätspuffers ab 2019 erfolgt.

 

Unsere Aufsichtsbehörde RP Darmstadt hat auf Anfrage im Vorfeld signalisiert, dass eine Finanzierung der Beiträge in Anbetracht der vorliegenden Haushaltsdaten (Haushaltssatzung 2022 bereits genehmigt) aus aufsichtsbehördlicher Sicht unkritisch erscheint.

 

Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen:                        

 

HH 2020

 

Produkt:

 

Bisher angeordnet und beauftragt

 

Kostenstelle:

Sachkonto:

 

Noch verfügbar

 

I-Nr

 

 

Sofern der Planansatz überschritten wird, ist unter Sachverhalt bzw. Begründung ein Deckungsvorschlag anzugeben

Bei Aufträgen ab 10.000 € ist das Formular “Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für Eigenbetriebe).

Bei Aufträgen ab 50.000 € ist das Formular „Folgekostenberechnung“ beizulegen.

 

Darstellung der Folgekosten:

 

 

Anlagenverzeichnis: