Beschlussvorschlag:
Wird in der Sitzung erarbeitet.
Sachverhalt:
Frau Ingrid Lenz hat ihr Mandat als Stadtverordnete zum 30.04.2022 niedergelegt und damit auch die Funktion der Stadtverordnetenvorsteherin.
Somit ist gemäß § 57 Abs. 1 S. 1 HGO in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung aus der Mitte eine Vorsitzende oder ein Vorsitzender neu zu wählen.
Die Wahl ist als Mehrheitswahl durchzuführen (§ 55 Abs. 3 und 5 HGO).
Sofern niemand widerspricht, kann offen durch Handaufheben abgestimmt werden.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen: keine €
HH 2022 |
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Produkt: |
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Bisher angeordnet und beauftragt |
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Kostenstelle: Sachkonto: |
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Noch verfügbar |
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I-Nr |
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Sofern der Planansatz
überschritten wird, ist unter Sachverhalt bzw. Begründung ein
Deckungsvorschlag anzugeben |
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Bei Aufträgen ab 10.000 € ist
das Formular “Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für
Eigenbetriebe). |
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Bei Aufträgen ab 50.000 € ist
das Formular „Folgekostenberechnung“ beizulegen. |
Darstellung der Folgekosten:
Anlagenverzeichnis: