Betreff
Bauleitplanung der Stadt Karben
Bebauungsplan Nr. 236 "Am Warthweg"
Gemarkung Okarben
hier:
1. Beschluss über die Einreichung eines Antrages auf
Zulassung einer Abweichung von den Zielen des
Landesentwicklungsplan Hessen (LEP) sowie des
Regionalplan Südhessen/Regionaler
Flächennutzungsplan (RPS/RegFNP 2010)
2. Beschluss über die Einreichung eines
Antrages für die Änderung des Regionalen Flächennutzungsplanes
Vorlage
FB 5/499/2021-2026
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

1.    Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Karben beschließt die Einreichung eines Antrags auf Zulassung einer Abweichung von den Zielen des Landesentwicklungsplan Hessen 2000 (LEP Hessen 2000) gemäß § 4 HLPG sowie des Regionalplan Südhessen / Regionaler Flächennutzungsplan (RPS/RegFNP 2010) gemäß § 8 HLPG zugunsten eines Sonstigen Sondergebietes mit der Zweckbestimmung „Großflächiger Einzelhandel“ für den Bereich des Bebauungsplanes „Am Warthweg“.

Wesentliches Planziel ist die Schaffung von Bauplanungsrecht für die Verlagerung des bestehenden SB-Warenhauses innerhalb des Plangebietes.

2.    Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Karben beschließt die Einreichung eines Antrags für die Änderung des Regionalen Flächennutzungsplanes zur Darstellung einer Sonderbaufläche für großflächigen Einzelhandel beim Regionalverband FrankfurtRheinMain.

3.    Der Abweichungsantrag inkl. der vom Regierungspräsidium Darmstadt angeforderten zusätzlichen Unterlagen ist beim Regierungspräsidium Darmstadt einzureichen. Die Antragsunterlagen zur Änderung des RegFNP sind beim Regionalverband FrankfurtRheinMain einzureichen.

 

Sachverhalt:

 

Da die Stadt Karben aktuell über keine freien Gewerbeflächen mehr verfügt, hat die Stadtverordnetenversammlung in Ihrer Sitzung am 30.10.2020 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 236 „Am Warthweg“ gefasst. Planungsziel ist es zusätzliche gewerbliche Bauflächen im Stadtgebiet auszuweisen. Der Bebauungsplan befindet sich derzeit in der Aufstellung. Eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit fand vom 14.06.2021 bis einschließlich 16.07.2021 statt.

 

Im Kontext der Gewerbegebietsentwicklung beabsichtigt die Rewe-Gruppe eine Neuausrichtung des bereits bestehenden Rewe-Centers mit einer genehmigten Verkaufsfläche von 6.540 m² im Plangebiet. Derzeit befindet sich der Einkaufsmarkt planungsrechtlich im Außenbereich. Die Rewe-Gruppe plant den Markt im Zuge der vorgesehenen Neustrukturierung des Gewerbegebietes mit gleicher Verkaufsflächengröße in unmittelbarer Nachbarschaft neu zu errichten. Durch die vorgesehene Neuerrichtung und räumliche Verlagerung wird u. a. Raum für die grundsätzliche Neustrukturierung des gesamten Gebiets geschaffen sowie eine Nachfolgenutzung für den bisherigen Rewe-Standort und eine effiziente Gebietsentwicklung überhaupt erst ermöglicht.

 

Mit seiner Größe und Sortimentsstruktur (umfangreiche Nonfood-Randsortimente) ist der Anbieter als SB-Warenhaus einzuordnen. Einzelhandelsbetriebe in der vorgelagerten Mall verfügen über rund 60 qm Verkaufsfläche. Auf dem Grundstück befinden sich außerdem eine SB-Tankstelle (ohne Verkaufsflächen), eine Waschstraße und ein Imbiss. Insgesamt ergibt sich damit im Center ein Bestand von ca. 6.540 qm Verkaufsfläche. Für den Neubau des Centers sind ebenfalls 6.540 qm Verkaufsfläche geplant, sodass sich gegenüber der Dimensionierung am Altstandort kein Verkaufsflächenzuwachs ergibt.

 

Entsprechend dem gewählten Planziel ist vorgesehen, im Bebauungsplan ein Sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Großflächiger Einzelhandel (§ 11 Abs. 3 BauNVO) zur Unterbringung des SB-Warenhauses festzusetzen. Der Bebauungsplan soll dabei einen maximal zulässigen Flächenpool der Verkaufsflächen nach Sortimenten beinhalten, in dem für die Teilsortimente jeweils Verkaufsflächenobergrenzen festgesetzt werden, die in ihrer rechnerischen Summe die Gesamtverkaufsfläche von 6.540 qm zunächst überschreiten. Damit soll dem Betreiber eine gewisse Flexibilität in der Belegung der Flächen gewährt werden. Da die Gesamtverkaufsfläche mit 6.540 qm festgesetzt wird, ist es jedoch nicht möglich, in allen Sortimenten die jeweils max. zulässige Verkaufsfläche auszuschöpfen. Eine Übersicht über die bestehenden und geplanten Verkaufsflächen liefert die folgende Übersicht (vgl. Auswirkungsanalyse).

 

Tabelle 1: Untersuchungsrelevante Verkaufsflächen des Vorhabens nach Sortimenten (GMA Annahmen zu jeweiligen Höchstwerten), Quelle: Auswirkungsanalyse zur geplanten Verlagerung und Umstrukturierung des Rewe-Centers in der Stadt Karben, Am Warthweg

 

 

Zur Umsetzung des Vorhabens im Rahmen der kommunalen Bauleitplanung ist vorab die Vereinbarkeit mit den Zielen der Raumordnung und Landesplanung über ein Zielabweichungsverfahren erforderlich, wodurch der vorliegende Beschluss entsprechend begründet ist.

 

Darüber hinaus wird auch die Änderung des Regionalen Flächennutzungsplanes zur Darstellung einer Sonderbaufläche für großflächigen Einzelhandel erforderlich, die beim Regionalverband FrankfurtRheinMain zu beantragen ist.

 

Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen: --- €

 

HH 2022

 

Produkt:

 

Bisher angeordnet und beauftragt

 

Kostenstelle:

Sachkonto:

 

Noch verfügbar

 

I-Nr

 

 

Sofern der Planansatz überschritten wird, ist unter Sachverhalt bzw. Begründung ein Deckungsvorschlag anzugeben

Bei Aufträgen ab 10.000 € ist das Formular “Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für Eigenbetriebe).

Bei Aufträgen ab 50.000 € ist das Formular „Folgekostenberechnung“ beizulegen.

 

Darstellung der Folgekosten:

 

 

Anlagenverzeichnis:

 

-          Anlage 1: Antrag Zielabweichung zum Regionalplan Südhessen/RegFNP 2010 – Langfassung

-          Anlage 2: Antrag Zielabweichung zum Regionalplan Südhessen/RegFNP 2010 – Langfassung

-          Anlage 3: Auswirkungsanalyse (Einzelhandel) zur geplanten Verlagerung und Umstrukturierung des Rewe-Centers in der Stadt Karben