Betreff
Bauleitplanung der Stadt Karben
Bebauungsplan Nr. 125-4 "Gewerbegebiet"
1. Änderung,
Gemarkungen Klein-Karben und Kloppenheim
hier: Beschluss offizieller Entwurf
Vorlage
FB 5/505/2021-2026
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Karben erhebt den Bebauungsplan Nr. 125-4 „Gewerbegebiet“ 1. Änderung in den Gemarkungen Klein-Karben und Kloppenheim mit Begründung und den zugehörigen Anlagen (Planstand 14.06.2022) zum offiziellen Entwurf.

Zudem stimmt die Stadtverordnetenversammlung der erneuten Änderung des Geltungsbereichs im Änderungsbereich 2 zu. Dieser wird um einen Großteil des Flurstücks 22/164 (Flur 3) reduziert.

 

 

Sachverhalt:

 

Das mit Beschluss vom 20.05.2021 begonnene Bauleitplanverfahren soll nun mit der vorliegenden Planung (Planstand vom 14.06.2022) als offizieller Entwurf fortgeführt werden.

 

Dabei wird der Geltungsbereich für den Änderungsbereich 2 aufgrund einer Absprache mit der Unteren und der Oberen Naturschutzbehörde deutlich verkleinert, um den Planungseingriff in die angrenzenden Schutzgebiete zu minimieren.

 

Die beplante Fläche im Änderungsbereich 2 reduziert sich daher von 7.015 m² (Vorentwurfs-Fassung) auf 3.850 m².

 

 

Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen:                        

 

HH 2020

 

Produkt:

 

Bisher angeordnet und beauftragt

 

Kostenstelle:

Sachkonto:

 

Noch verfügbar

 

I-Nr

 

 

Sofern der Planansatz überschritten wird, ist unter Sachverhalt bzw. Begründung ein Deckungsvorschlag anzugeben

Bei Aufträgen ab 10.000 € ist das Formular “Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für Eigenbetriebe).

Bei Aufträgen ab 50.000 € ist das Formular „Folgekostenberechnung“ beizulegen.

 

Darstellung der Folgekosten:

 

 

Anlagenverzeichnis:

 

- Anlage 1: Planbild & textliche Festsetzungen

- Anlage 2: Begründung

- Anlage 3: Umweltbericht

- Anlage 4: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag

- Anlage 5: Natura 2000 - Verträglichkeitsprüfung