Bebauungsplan Nr. 125-4 "Gewerbegebiet"
1. Änderung,
Gemarkungen Klein-Karben und Kloppenheim
hier: Beschluss offizieller Entwurf
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Karben erhebt den Bebauungsplan Nr. 125-4 „Gewerbegebiet“ 1. Änderung in den Gemarkungen Klein-Karben und Kloppenheim mit Begründung und den zugehörigen Anlagen (Planstand 14.06.2022) zum offiziellen Entwurf.
Zudem stimmt die Stadtverordnetenversammlung der erneuten Änderung des Geltungsbereichs im Änderungsbereich 2 zu. Dieser wird um einen Großteil des Flurstücks 22/164 (Flur 3) reduziert.
Sachverhalt:
Das mit Beschluss vom 20.05.2021 begonnene Bauleitplanverfahren soll nun mit der vorliegenden Planung (Planstand vom 14.06.2022) als offizieller Entwurf fortgeführt werden.
Dabei wird der Geltungsbereich für den Änderungsbereich 2 aufgrund einer Absprache mit der Unteren und der Oberen Naturschutzbehörde deutlich verkleinert, um den Planungseingriff in die angrenzenden Schutzgebiete zu minimieren.
Die beplante Fläche im Änderungsbereich 2 reduziert sich daher von 7.015 m² (Vorentwurfs-Fassung) auf 3.850 m².
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen: €
HH 2020 |
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Produkt: |
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Bisher angeordnet und beauftragt |
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Kostenstelle: Sachkonto: |
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Noch verfügbar |
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I-Nr |
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Sofern der Planansatz
überschritten wird, ist unter Sachverhalt bzw. Begründung ein
Deckungsvorschlag anzugeben |
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Bei Aufträgen ab 10.000 € ist
das Formular “Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für
Eigenbetriebe). |
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Bei Aufträgen ab 50.000 € ist
das Formular „Folgekostenberechnung“ beizulegen. |
Darstellung der Folgekosten:
Anlagenverzeichnis:
- Anlage 1: Planbild & textliche Festsetzungen
- Anlage 2: Begründung
- Anlage 3: Umweltbericht
- Anlage 4: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
- Anlage 5: Natura 2000 - Verträglichkeitsprüfung