Betreff
Bauleitplanung der Stadt Karben
Bebauungsplan Nr. 125-4 "Gewerbegebiet"
1. Änderung,
Gemarkungen Klein-Karben und Kloppenheim
hier: Beschluss Offenlage gem. § 3 (2) und der Beteiligung
der Träger öffentliche Belange gem. § 4 (2) Bau GB
Vorlage
FB 5/506/2021-2026
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den offiziellen Entwurf des Bebauungsplans Nr. 125-4 „Gewerbegebiet“ 1. Änderung, Gemarkungen Klein-Karben und Kloppenheim mit Begründung und Anlagen (Planstand vom 14.06.2022) zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) Bau GB sowie die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 (2) Bau GB.

 

 

Sachverhalt:

 

Das mit dem Beschluss der STVV vom 20.05.2021 eingeleitete Bebauungsplanverfahren Nr. 125-4 „Gewerbegebiet“ 1. Änderung, Gemarkungen Klein-Karben und Kloppenheim, wird nun mit der gem. Bau GB vorgeschriebenen öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange des offiziellen Entwurfs weitergeführt.

 

Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen:                        

 

HH 2022

 

Produkt:

 

Bisher angeordnet und beauftragt

 

Kostenstelle:

Sachkonto:

 

Noch verfügbar

 

I-Nr

 

 

Sofern der Planansatz überschritten wird, ist unter Sachverhalt bzw. Begründung ein Deckungsvorschlag anzugeben

Bei Aufträgen ab 10.000 € ist das Formular “Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für Eigenbetriebe).

Bei Aufträgen ab 50.000 € ist das Formular „Folgekostenberechnung“ beizulegen.

 

Darstellung der Folgekosten:

 

 

Anlagenverzeichnis: