Bebauungsplan Nr. 125-4 "Gewerbegebiet"
1. Änderung,
Gemarkungen Klein-Karben und Kloppenheim
hier: Beschluss Offenlage gem. § 3 (2) und der Beteiligung
der Träger öffentliche Belange gem. § 4 (2) Bau GB
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den offiziellen Entwurf des Bebauungsplans Nr. 125-4 „Gewerbegebiet“ 1. Änderung, Gemarkungen Klein-Karben und Kloppenheim mit Begründung und Anlagen (Planstand vom 14.06.2022) zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) Bau GB sowie die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 (2) Bau GB.
Sachverhalt:
Das mit dem Beschluss der STVV vom 20.05.2021 eingeleitete Bebauungsplanverfahren Nr. 125-4 „Gewerbegebiet“ 1. Änderung, Gemarkungen Klein-Karben und Kloppenheim, wird nun mit der gem. Bau GB vorgeschriebenen öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange des offiziellen Entwurfs weitergeführt.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen: €
HH 2022 |
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Produkt: |
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Bisher angeordnet und beauftragt |
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Kostenstelle: Sachkonto: |
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Noch verfügbar |
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I-Nr |
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Sofern der Planansatz
überschritten wird, ist unter Sachverhalt bzw. Begründung ein
Deckungsvorschlag anzugeben |
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Bei Aufträgen ab 10.000 € ist
das Formular “Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für
Eigenbetriebe). |
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Bei Aufträgen ab 50.000 € ist
das Formular „Folgekostenberechnung“ beizulegen. |
Darstellung der Folgekosten:
Anlagenverzeichnis: