Feststellung und Verwendung Jahresabschluss 2021
Beschluss:
Die Betriebskommission empfiehlt dem Magistrat die Weiterleitung des Jahresabschlusses der Stadtwerke Karben zum 31.12.2021 an die Stadtverordnetenversammlung wie folgt:
1. Der Jahresabschluss der Stadtwerke Karben zum 31.12.2021 wird gemäß § 27 Abs. 3 EigBGes mit einem Jahresverlust von 414.741,33 € festgestellt.
2. Der Jahresgewinn der Abwasserbeseitigung von 364.413,22 € soll auf neue
Rechnung vorgetragen werden.
3. Der Jahresgewinn der Wasserversorgung von 71.610,94 € soll zur Tilgung des Verlustvortrages verwendet werden.
4. Der Jahresverlust des Hallenfreizeitbades von 850.765,49 € soll auf neue Rechnung vorgetragen werden.
5. Im Betriebszweig Bauhof wurde ein Ergebnis von 0,00 € erwirtschaftet.
6. Der Betriebsleitung wird für das Wirtschaftsjahr 2021 Entlastung erteilt.
Sachverhalt:
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen: €
HH 2022 |
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Produkt: |
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Bisher angeordnet und beauftragt |
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Kostenstelle: Sachkonto: |
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Noch verfügbar |
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I-Nr |
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Sofern der Planansatz überschritten wird, ist
unter Sachverhalt bzw. Begründung ein Deckungsvorschlag anzugeben |
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Bei Aufträgen ab 10.000 € ist das Formular
“Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für
Eigenbetriebe). |
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Bei Aufträgen ab 50.000 € ist das Formular
“Folgekostenberechnung“ beizulegen. |
Darstellung der Folgekosten:
Anlagenverzeichnis:
- Jahresabschluss
zum 31. Dezember 2021 und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2021