Betreff
Ortsrecht der Stadt Karben hier: Änderung der Wochenmarktordnung
Vorlage
FB 3/548/2021-2026
Aktenzeichen
I/3-721-Märkte
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Magistrat beschließt die neue Wochenmarktordnung gem. Anlage.

 

Sachverhalt:

Seit 13.05.2022 betreibt die Stadt Karben neben den Wochenmärkten in Klein-Karben und Groß-Karben einen zusätzlichen Wochenmarkt in der Neuen Mitte. Dieser findet regelmäßig freitags in der Zeit von 14:00 bis 18:00 Uhr statt. Die Wochenmarktsatzung der Stadt Karben ist deshalb anzupassen. Mit Inkrafttreten der neuen Wochenmarktordnung tritt die bisherige vom 29.01.2010 außer Kraft.

 

Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen:                        

 

HH 2020

 

Produkt:

 

Bisher angeordnet und beauftragt

 

Kostenstelle:

Sachkonto:

 

Noch verfügbar

 

I-Nr

 

 

Sofern der Planansatz überschritten wird, ist unter Sachverhalt bzw. Begründung ein Deckungsvorschlag anzugeben

Bei Aufträgen ab 10.000 € ist das Formular “Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für Eigenbetriebe).

Bei Aufträgen ab 50.000 € ist das Formular „Folgekostenberechnung“ beizulegen.

 

Darstellung der Folgekosten:

 

 

Anlagenverzeichnis:

Wochenmarktordnung der Stadt Karben