Hallenfreizeitbad:
Änderung der Gebührenordnung zum 1.1.2023
Beschluss:
Die Änderung der Gebührenordnung für das Hallenfreizeitbad wird in beigefügter Fassung beschlossen.
Sachverhalt:
Die letzte Gebührenanpassung der Bad- und Saunaeintritte fand am 1.4.2019 statt.
Seit 2019 haben sich die Energiekosten für Strom und Gas erhöht und werden voraussichtlich noch deutlich weiter steigen. Diese Steigerungen können auch durch Optimierungen beim Energieverbrauch nicht aufgefangen werden.
Wir schlagen daher eine Anpassung der Gebühren zum 1.1.2023 vor.
Die Badgebühren werden wie folgt angepasst:
bisher neu
Erwachsene 4,50 € 5,00 €
Erwachsen ermäßigt 3,50 € 4,00 €
Kind / Jugendliche 3,50 € 4,00 €
Kurztarif (ab 1 Std. vor Nutzungsende) 2,50 € 3,00 €
Jahreskarte 320,00 € 350,00 €
Jahreskarte ermäßigt 240,00 € 270,00 €
Die Saunagebühren werden wie folgt angepasst:
Tagestarif 15,00 € 16,50 €
Kurztarif (ab 3 Std. vor Nutzungsende) 12,00 € 13,- oder 13,50 €
Die Gebührenordnung des Hallenfreizeitbades ist Teil des Ortsrechts der Stadt Karben und wird daher in der als Anlage zur Beschlussfassung beigefügt.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen: €
HH 2022 |
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Produkt: |
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Bisher angeordnet und beauftragt |
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Kostenstelle: Sachkonto: |
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Noch verfügbar |
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I-Nr |
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Sofern der Planansatz überschritten wird, ist
unter Sachverhalt bzw. Begründung ein Deckungsvorschlag anzugeben |
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Bei Aufträgen ab 10.000 € ist das Formular
“Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für
Eigenbetriebe). |
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Bei Aufträgen ab 50.000 € ist das Formular
“Folgekostenberechnung“ beizulegen. |
Darstellung der Folgekosten:
Anlagenverzeichnis:
Gebührenordnung des Hallenfreizeitbades