Betreff
Budget-Überschreitungen in der Ergebnisrechnung des Jahres 2021
Vorlage
FB 2/556/2021-2026
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die in der Anlage aufgeführten Mehrausgaben bei den Budgets des Ergebnishaushalts für das Jahr 2021 in Höhe von 977.754,76 €

 

davon für

FB 02 FINANZEN                                  930.225,61 € (wg. höherer Gew.st.- +Heimatumlagen)

Gesamtbudget BAUHOFLEISTUNGEN              47.529,15 €

 

werden genehmigt.

 

Die Deckung ist gewährleistet jeweils durch Mehreinnahmen bzw. Minderausgaben bei anderen Budgets.

Sachverhalt:

 

Im Jahr 2021 waren extrem hohe Steuereinnahmen zu verzeichnen. Hierdurch steigen auch die zu zahlenden Umlagen  - hierfür müsste noch ein formeller Beschluss gefasst werden wg. relevanter Mehrausgaben. Diese sind über die Mehreinnahmen allerdings deutlich abgedeckt.

 

Gemäß § 8 der Haushaltssatzung der Stadt Karben für das Jahr 2021 wird der Magistrat ermächtigt, über die Leistung von über- und außerplanmäßigen. Aufwendungen und Auszahlungen zu entscheiden, wenn diese nach Umfang und Bedeutung als unerheblich anzusehen sind. Als unerheblich gelten im Jahr 2021 sowohl im Ergebnis- als auch im Finanzbereich Beträge bis zu 50.000,00 €. Überschreitungen über 50.000 € sind demnach von der Stadtverordnetenversammlung zu beschließen.

 

Bei den Budgets des Ergebnishaushalts sind Mehraufwendungen im Jahr 2021 in der im Beschluss genannten Höhe entstanden.

 

Sie sind unkritisch und durch Mehreinnahmen (Höhere GewSt.) und Minderausgaben bei anderen Budgets gedeckt.

 

Die Überschreitungen bei den Auszahlungen für Investitionen im Jahr 2021 wurden bereits im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten zusammen mit investiven Übertragungen (HH-Reste) von der Stadtverordnetenversammlung am 07.07.2022 beschlossen.

Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen:                        

 

HH 2020

 

Produkt:

 

Bisher angeordnet und beauftragt

 

Kostenstelle:

Sachkonto:

 

Noch verfügbar

 

I-Nr

 

 

Sofern der Planansatz überschritten wird, ist unter Sachverhalt bzw. Begründung ein Deckungsvorschlag anzugeben

Bei Aufträgen ab 10.000 € ist das Formular “Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für Eigenbetriebe).

Bei Aufträgen ab 50.000 € ist das Formular „Folgekostenberechnung“ beizulegen.

 

Darstellung der Folgekosten:

 

 

Anlagenverzeichnis:

Mittelprüfung Budget-Überschreitungen ErgebnisHH 2021