Beschlussvorschlag:
wird in der Sitzung erarbeitet.
Sachverhalt:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Karben hat in ihrer Sitzung am 07.07.2022 die Satzung für die Wahl und die Aufgaben für ehrenamtliche Beauftragte
für die Belange von Menschen mit Behinderung der Stadt Karben beschlossen.
Am 19.08.2022 wurde auf der Homepage der Stadt Karben ein Aufruf für Bewerbungen um dieses Ehrenamt veröffentlicht. Gleichfalls wurde per PM ein Aufruf gestartet.
Die Frist für die Abgabe einer Bewerbung läuft noch bis einschl. 05.09.2022.
Gem. § 2 der Satzung wird der/die Beauftragte nach § 55 Hessische Gemeindeordnung (HGO) gewählt.
Da die Bewerbungsfrist zum Zeitpunkt der Erstellung der Vorlage noch läuft, ist der Beschlussvorschlag in der Sitzung des Magistrates zu erarbeiten.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen: 840,00 € (Aufwandsentschädigung)
HH 2022 |
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Produkt: |
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Bisher angeordnet und beauftragt |
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Kostenstelle: Sachkonto: |
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Noch verfügbar |
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I-Nr |
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Sofern der Planansatz
überschritten wird, ist unter Sachverhalt bzw. Begründung ein
Deckungsvorschlag anzugeben |
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Bei Aufträgen ab 10.000 € ist
das Formular “Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für
Eigenbetriebe). |
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Bei Aufträgen ab 50.000 € ist
das Formular „Folgekostenberechnung“ beizulegen. |
Darstellung der Folgekosten:
Anlagenverzeichnis: