Sicherstellung des kommunalen Brandschutzes;
Öffentlich-Rechtliche Vereinbarung
Beschluss:
Die Öffentlich-Rechtliche Vereinbarung zur Überlassung des LF 16/12 an die Stadt Reichelsheim zur Sicherstellung des kommunalen Brandschutzes wird beschlossen.
Sachverhalt:
Die Stadt Reichelsheim hat ein neues Löschfahrzeug bestellt, welches allerdings erst Ende des Jahres geliefert wird. Zur Sicherstellung des kommunalen Brandschutzes überlässt die Stadt Karben das LF 16/12 an die Stadt Reichelsheim.
Die Freiwillige Feuerwehr Mitte erhält ein neues HLF 20. Dafür sollte das LF 16/12 außer Dienst gestellt werden. Mit Genehmigung vom Hessischen Ministerium des Inneren und für Sport darf das LF 16/12 weiter genutzt werden, um es der Stadt Reicheslheim zu überlassen, bis das neue Löschfahrzeug eingetroffen ist.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen: -500,00 €
HH 2022 |
-35.000,00 € |
Produkt: |
025000 |
Bisher angeordnet und beauftragt |
-7.030,00 € |
Kostenstelle: Sachkonto: |
302020 5488000 |
Noch verfügbar |
-27.970,00 € |
I-Nr |
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Sofern der Planansatz
überschritten wird, ist unter Sachverhalt bzw. Begründung ein
Deckungsvorschlag anzugeben |
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Bei Aufträgen ab 10.000 € ist
das Formular “Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für
Eigenbetriebe). |
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Bei Aufträgen ab 50.000 € ist
das Formular „Folgekostenberechnung“ beizulegen. |
Darstellung der Folgekosten:
Anlagenverzeichnis: