Betreff
Bauleitplanung der Stadt Karben,
B-Plan Nr. 223 "Am Quellenhof"
1.Änderung und Erweiterung,
Gemarkung Groß-Karben
hier: Beschluss der Abwägung der Offenlegung und
der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
Vorlage
FB 5/582/2021-2026
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die im Rahmen der Offenlegung und Beteiligung der berührten Behörden und

sonstigen Trägern öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen zum

Bebauungsplan Nr. 223 "Am Quellenhof" 1. Änderung und Erweiterung, Gemarkung Groß-Karben, wurden allen Stadtverordneten und dem Ausschuss für Stadtplanung und Infrastruktur zur Kenntnis gegeben und eingehend beraten.

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die als Anlage beigefügte Abwägung

zu den eingegangenen Stellungnahmen.

 

 

Sachverhalt:

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Karben hat in ihrer Sitzung am

18.03.2022 den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 223 „Am Quellenhof“ 1. Änderung und Erweiterung in der Gemarkung Groß-Karben mit Planzeichnung, Satzungstext, Begründung und Anlagen gebilligt und die Durchführung der Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Die Offenlegung wurde in der Zeit vom 09.05.2022 bis einschließlich 10.06.2022 durchgeführt.

Die amtliche Bekanntmachung der Offenlegungsfrist erfolgte am 30.04.2022.

 

Die bei der Offenlegung und Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen

Trägern öffentlicher Belange eingegangen Stellungnahmen sind gem. § 3 und

§ 4 BauGB durch die STVV zu prüfen und abzuwägen.

 

Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen:                        

 

HH 2020

 

Produkt:

 

Bisher angeordnet und beauftragt

 

Kostenstelle:

Sachkonto:

 

Noch verfügbar

 

I-Nr

 

 

Sofern der Planansatz überschritten wird, ist unter Sachverhalt bzw. Begründung ein Deckungsvorschlag anzugeben

Bei Aufträgen ab 10.000 € ist das Formular “Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für Eigenbetriebe).

Bei Aufträgen ab 50.000 € ist das Formular „Folgekostenberechnung“ beizulegen.

 

Darstellung der Folgekosten:

 

 

Anlagenverzeichnis:

Anlage 1: Abwägung