Beschlussvorschlag:
Für den Ortsgerichtsbezirk Karben wird:
Herr Karl-Adolf Jakob,
wohnhaft Pestalozzistr. 2, 61184 Karben
für eine Amtszeit von fünf Jahren vorgeschlagen.
Sachverhalt:
Die Amtszeit von Herrn Jakob läuft aus. Herr Jakob hat sich bereiterklärt, für eine weitere Amtszeit das Amt des Ortsgerichtsschöffen anzunehmen. Nach § 7 des Ortsgerichtsgesetzes (OrtsGG) werden Ortsgerichtsmitglieder auf Vorschlag der Gemeinde von dem Direktor des Amtsgerichtes Frankfurt auf die Dauer von zehn Jahren ernannt.
Die Amtszeit kann auf fünf Jahre begrenzt werden, wenn der Vorgeschlagene bereits das 65. Lebensjahr vollendet hat. Dies trifft auf Herrn Jakob zu. Die letzte Amtszeit betrug ebenfalls 5 Jahre.
Gemäß § 8 OrtsGG dürfen nur Personen ernannt werden, die allgemeines Vertrauen genießen, sowie lebenserfahren und unbescholten sind. Sie sollten mit der Schätzung von Grundstücken vertraut sein.
Diese Voraussetzungen erfüllt der vorgeschlagene Herr Jakob.
Für die Wahl ist eine Zustimmung von mehr als der Hälfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung erforderlich. Wenn niemand widerspricht, kann durch Zuruf oder Handheben abgestimmt werden.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen: €
HH 2022 |
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Produkt: |
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Bisher angeordnet und beauftragt |
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Kostenstelle: Sachkonto: |
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Noch verfügbar |
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I-Nr |
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Sofern der Planansatz
überschritten wird, ist unter Sachverhalt bzw. Begründung ein
Deckungsvorschlag anzugeben |
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Bei Aufträgen ab 10.000 € ist
das Formular “Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für
Eigenbetriebe). |
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Bei Aufträgen ab 50.000 € ist
das Formular „Folgekostenberechnung“ beizulegen. |
Darstellung der Folgekosten:
Anlagenverzeichnis: