Bebauungsplan Nr. 247 "Waldorfschule",
Gemarkung Kloppenheim,
hier: Beschluss frühzeitige Beteiligung gem. § 3 (1) und § 4 (1) BauGB
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung billigt den Vorentwurf zum Bebauungsplan Nr. 247 „Waldorfschule“, Gemarkung Kloppenheim, mit Begründung und Umweltbericht und beschließt die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Absatz 1 BauGB und die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Absatz 1 BauGB mit dem Planstand von September 2022 durchzuführen.
Sachverhalt:
Das mit dem Aufstellungsbeschluss vom 18.03.2022 begonnene
Bauleitplanverfahren des Bebauungsplans Nr. 247 „Waldorfschule“ in der
Gemarkung Kloppenheim wird mit der frühzeitigen Beteiligung der Behörden,
Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit fortgesetzt.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen: €
HH 2020 |
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Produkt: |
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Bisher angeordnet und beauftragt |
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Kostenstelle: Sachkonto: |
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Noch verfügbar |
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I-Nr |
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Sofern der Planansatz
überschritten wird, ist unter Sachverhalt bzw. Begründung ein
Deckungsvorschlag anzugeben |
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Bei Aufträgen ab 10.000 € ist
das Formular “Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für
Eigenbetriebe). |
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Bei Aufträgen ab 50.000 € ist
das Formular „Folgekostenberechnung“ beizulegen. |
Darstellung der Folgekosten:
Anlagenverzeichnis:
Anlage 1: Vorentwurf
Planzeichnung
Anlage 2: Vorentwurf
Textliche Festsetzungen
Anlage 3: Vorentwurf
Begründung
Anlage 4: Vorentwurf
Umweltbericht
Anlage 5: Vorentwurf
Umweltbericht Bestandsplan
Anlage 6: Vorentwurf Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag