Betreff
On-Demand-Mobiltät in Karben
Vorlage
FB 5/638/2021-2026
Aktenzeichen
1 / FB5
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung fasst folgenden zweistufigen Grundsatzbeschluss:

 

1.    Die Stadt Karben erklärt die Absicht an der Gebietserweiterung der On-Demand-Mobilität des RMV für die Jahre 2023 – 2024 teilzunehmen (Absichtserklärung). Grundlage hierfür sind die vom RMV vorgestellten Ergebnisse für Karben vom 18.10.2022. Die On-Demand-Mobilität soll zunächst das Angebot des bisherigen AST-Verkehrs (Linie 75) ersetzen (Basisbedarf).

 

2.    Die Finanzierung des Projekts sowie die weitere Vorgehenswiese zur Umsetzung des On-Demand-Verkehrs werden abschließend in den Sitzungen des Haushalts- und Finanzausschusses beraten und beschlossen (Weisungsprinzip).

 

Grundlage dieses Beschlusses sind der Beschluss der 33. Sitzung der StVV vom 12.02.2021 zur Vorlage FB 5/598/2021 und die Präsentationsergebnisse des RMV aus der gemeinsamen Sitzung des Magistrats und des S+I-Ausschusses vom 18.10.2022.

Sachverhalt:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschloss am 12.02.2021, dass der Magistrat beauftragt wird, sich beim RMV für die Aufnahme der Stadt Karben in das On-Demand-Projekt für die Rhein-Main-Region einzusetzen. Das bestehende AST-Angebot sollte im Idealfall dort integriert werden.

Da von den ursprünglichen Teilnehmerkommunen an dem On-Demand-Förderprojekt eine größere Kommune absprang, kann somit der RMV das Projektgebiet erweitern.

Damit hat Karben die Chance, Teil des Projektgebietes für die On-Demand-Mobilität zu werden.

 

In der gemeinsamen Sitzung des Magistrats und des S+I-Ausschusses am 18. Oktober 2022 stellte der RMV eine mögliche Einbindung Karbens vor und erläuterte verschiedene Ansätze zum On-Demand in Karben wie Mittelbedarf, Kostenaufteilung, Zuschüsse, weitere Vorgehensweise zur Umsetzung, verschiedene Zuständigkeiten.

Vorgestellt wurde die Einführung des On-Demand in Karben auch in drei verschiedenen Varianten:

-       Ablösung des AST-Verkehrs durch On-Demand (Basis)

-       Vorgezogener Betriebsstart um 18:00 Uhr anstatt 21:00 Uhr

-       Ganztägiger Betrieb am Samstag

 

In der genannt Sitzung wurde sich darauf verständigt zunächst das Basis-Angebot  zu nutzen.

 

Die Laufzeit des Förderprojekts ist zunächst für die Zeit 4. Quartal 2023 bis Jahresende 2024 vorgesehen. Dann läuft das Förderprojekt aus. Die Finanzierung und die Kostenaufteilung für diese Zeit konnte seitens des RMV kalkuliert und erläutert werden.

Die Kostenbeteiligung der Stadt Karben beträgt 21.000 € in 2023 und 110.000 € in 2024 abzüglich möglicher Einnahmen und der Beteiligung der VGO.

Jedoch muss die Höhe der Beteiligung in der  VGO noch geklärt werden.

Zur Finanzierung des städtischen Kostenanteil können  die Finanzmittel des AST-Verkehrs von derzeit 40.000 € jährlich herangezogen werden.

Außerdem sind noch die Fahrgeld- und Komfortzuschlagseinnahmen gegenzurechnen, die lt. RMV bei 10 bis 20 % der Betriebskosten liegen dürften.

 

Damit die Stadt Karben in das On-Demand-Förderprojekt mit aufgenommen werden kann, benötigt der RMV im Lauf des Monats November 2022 eine Bestätigung der städtischen Gremien. Daher wird – wie in der Sitzung vom 18.10.22 vereinbart – eine zweistufige Beschlussvorlage vorgelegt.

Mit Punkt 1 des Grundsatzbeschlusses wird die Absichtserklärung beschlossen, an dem Projekt teilzunehmen. 

Alle weiteren Aspekte zur Umsetzung, insbesondere zur Finanzierung, Kostenaufteilung, Kostenbeteiligung der VGO sind in den darauffolgenden Sitzungen des H+F-Ausschusses zu beraten und abschließend zu entscheiden.

 

Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen:  21.000 € in 2023 / 110.000 € in 2024

 

HH 2023/24

 

Produkt:

122010

Bisher angeordnet und beauftragt

 

Kostenstelle:

Sachkonto:

801001

7128000

Noch verfügbar

 

I-Nr

 

 

Sofern der Planansatz überschritten wird, ist unter Sachverhalt bzw. Begründung ein Deckungsvorschlag anzugeben

Bei Aufträgen ab 10.000 € ist das Formular “Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für Eigenbetriebe).

Bei Aufträgen ab 50.000 € ist das Formular „Folgekostenberechnung“ beizulegen.

 

Darstellung der Folgekosten:

Zurzeit nicht möglich

Anlagenverzeichnis:

-     Präsentation RMV vom 18.10.2022

Absichtserklärung der VGO  (wird nachegereicht)