Beschlussvorschlag:
- Die Haushaltssatzung der Stadt Karben für das Jahr 2023 wird beschlossen.
- Der Haushaltsplan der Stadt Karben mit seinen Anlagen (Vorbericht, Gesamthaushalt, Teilhaushalte, Stellenplan etc.) für das Jahr 2023 wird beschlossen.
- Das Investitionsprogramm der Stadt Karben für das Haushaltsjahr 2023 (Zeitraum 2022 bis 2026) wird beschlossen.
Sachverhalt:
Gemäß § 97 Abs. 3 HGO werden die Entwürfe von Haushaltssatzung, Haushaltsplan mit seinen Anlagen (Vorbericht, Gesamt-haushalt, Teilhaushalte, Stellenplan etc.) und Investitionsprogramm von der Gemeindevertretung bzw. Stadtverordnetenversammlung in öffentlicher Sitzung beraten und beschlossen.
Sie sollen vorher im Finanzausschuss eingehend behandelt werden.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen: €
HH 2020 |
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Produkt: |
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Bisher angeordnet und beauftragt |
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Kostenstelle: Sachkonto: |
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Noch verfügbar |
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I-Nr |
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Sofern der Planansatz
überschritten wird, ist unter Sachverhalt bzw. Begründung ein
Deckungsvorschlag anzugeben |
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Bei Aufträgen ab 10.000 € ist
das Formular “Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für
Eigenbetriebe). |
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Bei Aufträgen ab 50.000 € ist
das Formular „Folgekostenberechnung“ beizulegen. |
Darstellung der Folgekosten:
Anlagenverzeichnis: