Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Karben erhebt den Bebauungsplan Nr. 208 „Lärmschutzwall Nordumgehung“ 1. Änderung und Erweiterung in der Gemarkung Groß-Karben mit Begründung (Planstand September 2022) zum offiziellen Entwurf.
Sachverhalt:
Das mit
dem vorangegangenen Beschluss zur Einleitung des Änderungsverfahrens
(Vorlage
FB5/535/2020) begonnene Bauleitplanverfahren soll nun mit der vorliegenden
Planung (Planstand September 2022) als offizieller Entwurf fortgeführt werden.
Die
bisher durchgeführten Planungen und diversen Behördengespräche haben zu dem
Ergebnis geführt, dass die Weiterführung des LSW einer B-Planänderung bedarf.
Hier soll z.T. ein Erdwall und im Bereich des RRB bspw. eine Gabionenwand
entstehen.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen: €
HH 2020 |
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Produkt: |
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Bisher angeordnet und beauftragt |
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Kostenstelle: Sachkonto: |
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Noch verfügbar |
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I-Nr |
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Sofern der Planansatz
überschritten wird, ist unter Sachverhalt bzw. Begründung ein
Deckungsvorschlag anzugeben |
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Bei Aufträgen ab 10.000 € ist
das Formular “Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für
Eigenbetriebe). |
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Bei Aufträgen ab 50.000 € ist
das Formular „Folgekostenberechnung“ beizulegen. |
Darstellung der Folgekosten:
Anlagenverzeichnis:
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B-Plan mit Begründung