Beschlussvorschlag:
Die
Stadtverordnetenversammlung beschließt den offiziellen Entwurf des
Bebauungsplanes
Nr. 208 "Lärmschutzwall Nordumgehung" 1. Änderung und Erweiterung,
Gemarkung Groß-Karben mit Begründung zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs.
2 BauGB sowie die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Trägern
öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.
Die
Änderung des Bebauungsplans wird im vereinfachten Verfahren nach
§13 BauGB durchgeführt.
Sachverhalt:
Das mit
dem Beschluss der STVV vom 28.05.2020 zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr.
208 „Lärmschutzwall Nordumgehung“ eingeleitete
Bauleitplanverfahren
wird nun mit der gem. BauGB vorgeschriebenen öffentlichen
Auslegung
und Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange des
offiziellen
Entwurfs weitergeführt.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen: €
HH 2020 |
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Produkt: |
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Bisher angeordnet und beauftragt |
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Kostenstelle: Sachkonto: |
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Noch verfügbar |
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I-Nr |
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Sofern der Planansatz überschritten wird, ist unter
Sachverhalt bzw. Begründung ein Deckungsvorschlag anzugeben |
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Bei Aufträgen ab 10.000 € ist das Formular
“Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für
Eigenbetriebe). |
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Bei Aufträgen ab 50.000 € ist das Formular
„Folgekostenberechnung“ beizulegen. |
Darstellung der Folgekosten:
Anlagenverzeichnis:
Planunterlagen