Betreff
Bebauungsplan Nr. 208 "Lärmschutzwall Nordumgehung" 1. Änderung und erweiterung; hier: Beschluss Offenlage gem. §3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung Träger öffentlicher Belange
Vorlage
FB 5/654/2021-2026
Aktenzeichen
I/FB5
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den offiziellen Entwurf des

Bebauungsplanes Nr. 208 "Lärmschutzwall Nordumgehung" 1. Änderung und Erweiterung, Gemarkung Groß-Karben mit Begründung zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.

 

Die Änderung des Bebauungsplans wird im vereinfachten Verfahren nach

§13 BauGB durchgeführt.

Sachverhalt:

Das mit dem Beschluss der STVV vom 28.05.2020 zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 208 „Lärmschutzwall Nordumgehung“ eingeleitete

Bauleitplanverfahren wird nun mit der gem. BauGB vorgeschriebenen öffentlichen

Auslegung und Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange des

offiziellen Entwurfs weitergeführt.

 

Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen:                        

 

HH 2020

 

Produkt:

 

Bisher angeordnet und beauftragt

 

Kostenstelle:

Sachkonto:

 

Noch verfügbar

 

I-Nr

 

 

Sofern der Planansatz überschritten wird, ist unter Sachverhalt bzw. Begründung ein Deckungsvorschlag anzugeben

Bei Aufträgen ab 10.000 € ist das Formular “Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für Eigenbetriebe).

Bei Aufträgen ab 50.000 € ist das Formular „Folgekostenberechnung“ beizulegen.

 

Darstellung der Folgekosten:

 

 

Anlagenverzeichnis:

Planunterlagen