5. Nachtrag Wasserversorgungssatzung (WVS)
Beschluss:
Der 5. Nachtrag der Wasserversorgungsatzung (WVS) wird beschlossen.
Sachverhalt:
Seit der
letzten Gebührenerhöhung zum 01.01.2020 auf netto 1,77 €/m³ (brutto 1,89 €)
sind die Wasserbezugskosten
vom Zweckverband für die Wasserversorgung des unteren Niddatals insbesondere
aufgrund von drastisch gestiegenen Energiekosten und Bezugskosten von der
OVAG von 0,80 €/m³ in 2020 auf 0,96 €/m³
in 2023 gestiegen.
Um ein
Verlust im Bereich der Wasserversorgung zu vermeiden, wurde im WP 2023 mit
einer Gebührenerhöhung um 0,16 €/ m³ netto auf 1,93 €/ m³ Netto (brutto 2,06 €/
m³) kalkuliert.
Da die
Gebühr in der Wasserversorgungsatzung geregelt ist, muss ergänzend zur
Beschlussfassung über die Gebühr im Wirtschaftsplan noch eine Satzungsänderung
beschlossen werden. Dieser 5. Nachtrag ist in der Anlage beigefügt.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen: €
HH 2023 |
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Produkt: |
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Bisher angeordnet und beauftragt |
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Kostenstelle: Sachkonto: |
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Noch verfügbar |
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I-Nr |
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Sofern der Planansatz überschritten wird, ist
unter Sachverhalt bzw. Begründung ein Deckungsvorschlag anzugeben |
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Bei Aufträgen ab 10.000 € ist das Formular
“Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für
Eigenbetriebe). |
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Bei Aufträgen ab 50.000 € ist das Formular
“Folgekostenberechnung“ beizulegen. |
Darstellung der Folgekosten:
Anlagenverzeichnis:
5. Nachtrag Wasserversorgungssatzung (WVS)