Betreff
Ortsrecht der Stadt Karben
5. Nachtrag Wasserversorgungssatzung (WVS)
Vorlage
E 1/663/2021-2026
Aktenzeichen
E1
Art
Vorlage Eigenbetriebe -extern

Beschluss:

 

Der 5. Nachtrag der Wasserversorgungsatzung (WVS) wird beschlossen.

 

Sachverhalt:

 

Seit der letzten Gebührenerhöhung zum 01.01.2020 auf netto 1,77 €/m³ (brutto 1,89 €) sind die Wasserbezugskosten vom Zweckverband für die Wasserversorgung des unteren Niddatals insbesondere aufgrund von drastisch gestiegenen Energiekosten und Bezugskosten von der OVAG  von 0,80 €/m³ in 2020 auf 0,96 €/m³ in 2023 gestiegen.

 

Um ein Verlust im Bereich der Wasserversorgung zu vermeiden, wurde im WP 2023 mit einer Gebührenerhöhung um 0,16 €/ m³ netto auf 1,93 €/ m³ Netto (brutto 2,06 €/ m³) kalkuliert.

 

Da die Gebühr in der Wasserversorgungsatzung geregelt ist, muss ergänzend zur Beschlussfassung über die Gebühr im Wirtschaftsplan noch eine Satzungsänderung beschlossen werden. Dieser 5. Nachtrag ist in der Anlage beigefügt.

 

Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen:                        

 

HH 2023

 

Produkt:

 

Bisher angeordnet und beauftragt

 

Kostenstelle:

Sachkonto:

 

Noch verfügbar

 

I-Nr

 

 

Sofern der Planansatz überschritten wird, ist unter Sachverhalt bzw. Begründung ein Deckungsvorschlag anzugeben

Bei Aufträgen ab 10.000 € ist das Formular “Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für Eigenbetriebe).

Bei Aufträgen ab 50.000 € ist das Formular “Folgekostenberechnung“ beizulegen.

 

Darstellung der Folgekosten:

 

 

Anlagenverzeichnis:

 

5. Nachtrag Wasserversorgungssatzung (WVS)