3. Nachtrag Entwässerungssatzung (EWS)
Beschluss:
Der 3. Nachtrag der Entwässerungssatzung (EWS) wird beschlossen.
Sachverhalt:
Aufgrund
der gestiegenen Produktions-,
Transport- und Beschaffungskosten, insbesondere für Strom, Gas, Chemikalien,
Treibstoffe, und der Kalkulation für kostendeckenden Abwassergebühren gemäß KAG
(Gesetz über kommunale Abgaben), wurde bereits im WP 2023 mit einer
Schmutzwassergebühr von 2,65 €/m³ (vormals 2,40 €/m³) und einer Niederschlagswassergebühr
von 0,59 €/m² (vormals 0,54 €/m²) kalkuliert.
Da die Gebühr in der Entwässerungssatzung geregelt ist, muss ergänzend zur Beschlussfassung über die Gebühr im Wirtschaftsplan noch eine Satzungsänderung beschlossen werden. Dieser 3. Nachtrag ist in der Anlage beigefügt.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen:
Beschreibung
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Schmutzwassergebühr |
Schmutzwassergebühr |
Schmutzwassermenge
rd. 1.120.000 m³ |
2.688.000,00 € |
3.082.000,00 € |
Beschreibung |
Niederschlagswassergebühr |
Niederschlagswassergebühr |
versiegelte
Fläche rd. 2,400.000 m² |
1.296.500,00 € |
1.408.000,00 € |
HH 2023 |
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Produkt: |
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Bisher angeordnet und beauftragt |
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Kostenstelle: Sachkonto: |
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Noch verfügbar |
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I-Nr |
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Sofern der Planansatz überschritten wird, ist
unter Sachverhalt bzw. Begründung ein Deckungsvorschlag anzugeben |
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Bei Aufträgen ab 10.000 € ist das Formular
“Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für
Eigenbetriebe). |
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Bei Aufträgen ab 50.000 € ist das Formular
“Folgekostenberechnung“ beizulegen. |
Darstellung der Folgekosten:
Anlagenverzeichnis:
3.
Nachtrag Entwässerungssatzung (EWS)