Betreff
Ortsrecht der Stadt Karben
3. Nachtrag Entwässerungssatzung (EWS)
Vorlage
E 1/664/2021-2026
Aktenzeichen
E1
Art
Vorlage Eigenbetriebe -extern

Beschluss:

 

Der 3. Nachtrag der Entwässerungssatzung (EWS) wird beschlossen.

 

Sachverhalt:

 

Aufgrund der gestiegenen Produktions-, Transport- und Beschaffungskosten, insbesondere für Strom, Gas, Chemikalien, Treibstoffe, und der Kalkulation für kostendeckenden Abwassergebühren gemäß KAG (Gesetz über kommunale Abgaben), wurde bereits im WP 2023 mit einer Schmutzwassergebühr von 2,65 €/m³ (vormals 2,40 €/m³) und einer Niederschlagswassergebühr von 0,59 €/m² (vormals 0,54 €/m²) kalkuliert.

 

Da die Gebühr in der Entwässerungssatzung geregelt ist, muss ergänzend zur Beschlussfassung über die Gebühr im Wirtschaftsplan noch eine Satzungsänderung beschlossen werden. Dieser 3. Nachtrag ist in der Anlage beigefügt.

Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen:         

               

Beschreibung

Schmutzwassergebühr
bis 31.12.2022
2,40 Euro/m³

Schmutzwassergebühr
ab 01.01.2023
2,75 Euro/m³

Schmutzwassermenge rd. 1.120.000 m³

2.688.000,00 €

3.082.000,00 €

Beschreibung

Niederschlagswassergebühr
bis 31.12.2022
0,54 Euro/m²

Niederschlagswassergebühr
bis 01.01.2023
0,59 Euro/m²

versiegelte Fläche rd. 2,400.000 m²

1.296.500,00 €

1.408.000,00 €

 

 

HH 2023

 

Produkt:

 

Bisher angeordnet und beauftragt

 

Kostenstelle:

Sachkonto:

 

Noch verfügbar

 

I-Nr

 

 

Sofern der Planansatz überschritten wird, ist unter Sachverhalt bzw. Begründung ein Deckungsvorschlag anzugeben

Bei Aufträgen ab 10.000 € ist das Formular “Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für Eigenbetriebe).

Bei Aufträgen ab 50.000 € ist das Formular “Folgekostenberechnung“ beizulegen.

 

Darstellung der Folgekosten:

 

 

Anlagenverzeichnis:

 

3. Nachtrag Entwässerungssatzung (EWS)