hier: Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung
zwischen dem Wetteraukreis und der Stadt Karben
Beschlussvorschlag:
Die der Vorlage beigefügte öffentlich-rechtliche Vereinbarung (Stand: 14.12.2022) zwischen dem Wetteraukreis und der Stadt Karben über den Ausbau der Grundschule im Stadtteil Kloppenheim wird beschlossen.
Sachverhalt:
Stadt Karben und Wetteraukreis stimmen darüber überein, notwendige Schulbauinvestitionen durch den Kreis weiterhin in enger Zusammenarbeit gemeinsam zu gestalten.
Die große Dynamik – die stetig steigende Nachfrage nach zusätzlichem Wohnraum der letzten 5 Jahre - hatte bereits zur Folge, bisherige Schulbauplanungen im Ortsteil Kloppenheim durch Stellung einer zusätzlichen Schulcontaineranlage (öffentlich-rechtliche Vereinbarung vom 01.12.2020 zwischen Stadt Karben und Wetteraukreis) zu ergänzen.
Zudem wird erwartet, dass sich der städtebauliche Wachstumstrend auch zukünftig in Karben im Einzugsgebiet der Metropolregien Rhein-Main weiter fortsetzen wird. Letztlich muss durch den Kreis angestrebt werden, dass neue Schulbauten auf ausreichend großen Grundstücken errichtet werden, die über ausreichende Reserven bei weiter steigenden Raumprogrammanforderungen verfügen. Gleichermaßen muss der Kreis als zuständiger Schulträger Wechselwirkungen zahlreicher Infrastrukturbedarfe im Bildungswesen mehrere nebeneinander liegender Schulbezirke im Blick behalten. Durch die hohe Wohnungsbautätigkeit im Karbener Stadtgebiet insgesamt ist zusätzlich der Bedarf für einen weiteren Verkehrsübungsplatz in der Region entstanden.
Die beengte Schulanlage an der Frankfurter Straße 13 mit einer Grundstücksgröße von rd. 2.650 qm muss aktuell, trotz mehrfach durchgeführter Überplanungsanstrengungen, als nicht mehr auskömmlich erweiterbar und damit als nicht zukunftsfähig bewertet werden.
Der Kreis wird deshalb an seinen ursprünglichen begonnenen Ausbauplanungen am bisherigen Schulstandort nicht weiter festhalten Stadt Karben und Wetteraukreis streben vor diesem Hintergrund an, eine neue Grundschule an anderer Stelle in Kloppenheim zu errichten.
Der Kreis mit seinem Haushaltsplan 2022ff bereits die entsprechende Weichenstellung als zuständiger Schulträger eingeleitet.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen: €
HH 2023 |
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Produkt: |
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Bisher angeordnet und
beauftragt |
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Kostenstelle: Sachkonto: |
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Noch verfügbar |
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I-Nr |
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Sofern der Planansatz
überschritten wird, ist unter Sachverhalt bzw. Begründung ein
Deckungsvorschlag anzugeben |
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Bei Aufträgen ab 10.000 € ist
das Formular “Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für
Eigenbetriebe). |
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Bei Aufträgen ab 50.000 € ist
das Formular „Folgekostenberechnung“ beizulegen. |
Darstellung der Folgekosten:
Anlagenverzeichnis:
Entwurf öff.-rechtl. Vereinbarung Stand 20.12.2022