Betreff
Ausbau der Grundschule in Kloppenheim;
hier: Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung
zwischen dem Wetteraukreis und der Stadt Karben
Vorlage
FB 1/680/2021-2026
Aktenzeichen
1.0/020.00
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die der Vorlage beigefügte öffentlich-rechtliche Vereinbarung (Stand: 14.12.2022) zwischen dem Wetteraukreis und der Stadt Karben über den Ausbau der Grund­schule im Stadtteil Kloppenheim wird beschlossen.

 

Sachverhalt:

 

Stadt Karben und Wetteraukreis stimmen darüber überein, notwendige Schulbau­investitionen durch den Kreis weiterhin in enger Zusammenarbeit gemeinsam zu gestalten.

Die große Dynamik – die stetig steigende Nachfrage nach zusätzlichem Wohnraum der letzten 5 Jahre - hatte bereits zur Folge, bisherige  Schulbau­planungen im Ortsteil Kloppenheim durch Stellung einer zusätzlichen Schulcontai­neranlage (öffentlich-rechtliche Vereinbarung vom 01.12.2020 zwischen Stadt Karben und Wetteraukreis) zu ergänzen.

 

Zudem wird erwartet, dass sich der städtebauliche Wachstum­strend auch zukünftig in Karben im Einzugsgebiet der Metropolregien Rhein-Main weiter fortsetzen wird. Letztlich muss durch den Kreis angestrebt werden, dass neue Schulbauten auf ausreichend großen Grundstücken errichtet werden, die über aus­reichende Reserven bei weiter steigenden Raumprogrammanforderungen verfügen. Gleichermaßen muss der Kreis als zuständiger Schulträger Wechselwirkungen zahl­reicher Infrastrukturbedarfe im Bildungswesen mehrere nebeneinander liegender Schulbezirke im Blick behalten. Durch die hohe Wohnungsbautätigkeit im Karbener Stadtgebiet insgesamt ist zusätzlich der Bedarf für einen weiteren Verkehrsübungs­platz in der Region entstanden.

 


 

Die beengte Schulanlage an der Frankfurter Straße 13 mit einer Grundstücksgröße von rd. 2.650 qm muss aktuell, trotz mehrfach durchgeführter Überplanungsanstren­gungen, als nicht mehr auskömmlich erweiterbar und damit als nicht zukunftsfähig bewertet werden.

 

Der Kreis wird deshalb an seinen ursprünglichen begonnenen Ausbauplanungen am bisherigen Schulstandort nicht weiter festhalten Stadt Karben und Wetteraukreis streben vor diesem Hintergrund an, eine neue Grundschule an anderer Stelle in Kloppenheim zu errichten.

 

Der Kreis mit seinem Haushaltsplan 2022ff bereits die entsprechende Weichen­stellung als zuständiger Schulträger eingeleitet.

 

Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen:                     

 

HH 2023

 

Produkt:

 

Bisher ange­ordnet und beauftragt

 

Kostenstelle:

Sachkonto:

 

Noch verfügbar

 

I-Nr

 

 

Sofern der Planansatz überschritten wird, ist unter Sachverhalt bzw. Begründung ein Deckungsvorschlag anzugeben

Bei Aufträgen ab 10.000 € ist das Formular “Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für Eigenbetriebe).

Bei Aufträgen ab 50.000 € ist das Formular „Folgekostenberechnung“ beizulegen.

 

Darstellung der Folgekosten:

 

 

Anlagenverzeichnis:

Entwurf öff.-rechtl. Vereinbarung Stand 20.12.2022