Beschlussvorschlag:

 

Die Haushaltssatzung der Stadt Karben für das Haushaltsjahr 2023 wird gemäß der beigefügten angepassten Fassung geändert.

 

Sachverhalt:

 

Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens zur Haushaltssatzung für das Jahr 2023 ist der Aufsichtsbehörde aufgefallen, dass die Finanzrechnung bei den Investitionsausgaben nicht mit dem Investitionsprogramm übereinstimmt.

Die Differenz von 400.000 € entstand aufgrund eines bereits im Aufstellungsverfahren für den Haushaltsplan des Jahres 2022 entstandenen und bisher unentdeckten Eingabefehlers für das Jahr 2023, siehe Anlage.

Dieser Eingabefehler ist zu beseitigen damit Finanzrechnung und Investitionsausgaben / Investitionsprogramm übereinstimmen.

Um die Ausgleichslücke von 1.458.600 € (aus Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit -1.045.900 €, ordentliche Tilgung -606.800 € und zweckgebundene investive Einzahlungen für die ordentliche Tilgung +195.100 €) durch ungebundene Liquidität zu decken, ist in der Folge auch die Darlehensaufnahme um 400.000 € zu erhöhen.

In der Anlage sind die angepasste Haushaltssatzung und die korrigierte Finanzrechnung sowie die Darstellung der ungebundenen Liquidität beigefügt.

 

Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen:                        

 

HH 2020

 

Produkt:

 

Bisher angeordnet und beauftragt

 

Kostenstelle:

Sachkonto:

 

Noch verfügbar

 

I-Nr

 

 

Sofern der Planansatz überschritten wird, ist unter Sachverhalt bzw. Begründung ein Deckungsvorschlag anzugeben

Bei Aufträgen ab 10.000 € ist das Formular “Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für Eigenbetriebe).

Bei Aufträgen ab 50.000 € ist das Formular „Folgekostenberechnung“ beizulegen.

 

Darstellung der Folgekosten:

 

 

Anlagenverzeichnis:

Finanzposten Finanzrechnung 2023 Pos. 28 Auszahlung Investitionstätigkeit

Angepasste Haushaltssatzung

Angepasste Finanzrechnung - korrigiert

Ermittlung ungebundene Liquidität zum 31.12.2022