Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Karben beschließt die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 196 „Biogasanlage Urschlicht“ in der Gemarkung Groß-Karben im Norden der bisherigen Anlage (Flur 11, Flurstück 24/1) gem. § 2 (1) BauGB.
Das Plangebiet ist ca.1,4 ha groß und liegt im Osten von Groß-Karben, direkt an der Gemarkungsgrenze zu Niddatal. Im Norden, Osten und Westen grenzt es an landwirtschaftliche Flächen an, im Süden befindet sich die bereits bestehende Biogasanlage, die südlich von der Kreisstraße 246 begrenzt wird.
Ein Luftbild inkl. Abgrenzung des Geltungsbereichs ist als Anlage beigefügt. (Anlage 1)
Sachverhalt:
Vorgesehen ist insbesondere die Erweiterung der bestehenden Anlage um ein zusätzliches Gärrestelager, um die derzeit stattfindenden Lkw-Fahrten zum Abtransport und zur Verteilung der Gärreste in die Region zu reduzieren.
Über die Bebauungsplanänderung sollen für das geplante Gärrestelager sowie für potentielle zukünftige Entwicklungen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden. Die Erschließung der Erweiterungsfläche soll über die bisherige Zufahrt von der Kreisstraße 246 erfolgen.
Die Erweiterungsfläche hat eine Größe von ca. 1,4 ha.
Aufgrund der Größe des Geltungsbereiches von ca. 1,4 ha wird ein Änderungsverfahren des Regionalen Flächennutzungsplans nötig. Siehe hierzu die Beschlussvorlage Nr. FB5/766/2021-2026.
Der
Bebauungsplan wird im zweistufigen Normalverfahren aufgestellt.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen: €
HH 2023 |
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Produkt: |
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Bisher angeordnet und beauftragt |
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Kostenstelle: Sachkonto: |
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Noch verfügbar |
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I-Nr |
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Sofern der Planansatz
überschritten wird, ist unter Sachverhalt bzw. Begründung ein
Deckungsvorschlag anzugeben |
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Bei Aufträgen ab 10.000 € ist
das Formular “Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für
Eigenbetriebe). |
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Bei Aufträgen ab 50.000 € ist
das Formular „Folgekostenberechnung“ beizulegen. |
Darstellung der Folgekosten:
Anlagenverzeichnis:
Anlage 1:
Plangebietsabgrenzung im Luftbild
Anlage 2: Auszug aus dem Bebauungsplan Nr. 196 „Biogasanlage Urschlicht“ mit
Erweiterungsbereich
Anlage 3: Darstellung im Regionalplan Südhessen / Regionalen
Flächennutzungsplan 2010 (RPS/RegFNP 2010