Bebauungsplan Nr. 245 „An der Weißenburg“;
hier: Satzungsbeschluss
Beschlussvorschlag:
1. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Karben beschließt den Bebauungsplan Nr. 245 „An der Weißenburg“ (Gemarkung Burg-Gräfenrode), bestehend aus Planzeichnung und textlichen Festsetzungen, gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie die integrierten bauordnungsrechtlichen Festsetzungen gemäß § 91 Hessischer Bauordnung (HBO) als Satzung. Die der Bebauungsplansatzung beigefügte Begründung ist zu billigen.
2. Der Magistrat wird beauftragt den Bebauungsplan gemäß § 10 Abs. 3 BauGB durch ortsübliche Bekanntmachung zur Rechtskraft zu bringen.
Sachverhalt:
Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 20.05.2021 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 245 „An der Weißenburg“ in der Gemarkung Burg-Gräfenrode beschlossen. Der Geltungsbereich umfasst eine Größe von ca. 3.000 m². Die Ziele und Zwecke der Bebauungsplanaufstellung bestehen darin Wohnbebauung anstelle einer baufälligen landwirtschaftlichen Halle planungsrechtlich zu ermöglichen. Konkret vorgesehen ist die Errichtung mehrerer Reihenhäuser mit zugeordneten Freibereichen und Stellplätzen.
In der Sitzung am 18.03.2022 hat die Stadtverordnetenversammlung den offiziellen Entwurf des Bebauungsplans und die Durchführung des weiteren Verfahrens beschlossen.
Im Zeitraum vom 09.05.2022 bis 15.06.2022 ist die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt worden. Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB mit Schreiben vom 04.05.2022 schriftlich beteiligt und um Stellungnahme bis zum 15.06.2022 gebeten.
Die Anregungen aus den Beteiligungen sind geprüft und Änderungen in den Bebauungsplanentwurf eingearbeitet worden.
Zusammenfassend wurden die folgende Änderungen und Ergänzungen nach der Beteiligung zum Entwurf vorgenommen:
- Geringfügige Anpassung der südlichen Baugrenzen der Baufenster, um einen größere Abstand zur angrenzenden Bestandsbebauung zu erhalten (Planzeichnung).
- Redaktionelle Klarstellung/Verbesserung der Lesbarkeit der im Westen und Süden des Geltungsbereichs festgesetzten Anpflanzfläche (Planzeichnung).
- Ergänzung bzw. Konkretisierung der textlichen Festsetzungen und der Begründung um Regelungen zu
o
Insektenfreundlicher
Außenbeleuchtung,
o
Gestaltung
der nicht überbaubaren Grundstücksflächen,
o
Einfriedungen,
o Umgang mit anfallendem Niederschlagswasser
.
- Ergänzung der Begründung um Aussagen zum vorsorgenden Bodenschutz, zur Ver- und Entsorgung sowie Entwässerung des Plangebietes.
- Ergänzung der Begründung um die Ergebnisse eines Bodengutachtens sowie um weitergehende Aussagen zum Anlagenlärm der Stellplätze.
- Ergänzung der Begründung um die Ergebnisse einer gutachterlichen Untersuchung zu Geruchsstoffimmissionen im Umfeld des angrenzenden Pferdehaltungsbetriebs.
Da durch die vorgenommenen Änderungen die Grundzüge der Planung nicht berührt worden sind und es sich nur um redaktionelle Änderungen bzw. um Änderungen zu einzelnen Belangen auf Wunsch einiger beteiligter Fachbehörden handelte, wurde kein erneuter Entwurfsbeschluss eingeholt.
Aufgrund der vorgenommenen Änderungen wurde der überarbeitete Entwurf des Bebauungsplans gemäß § 4a Abs. 3 BauGB im Zeitraum vom 04.01.2023 bis einschließlich 25.01.2023 erneut öffentlich ausgelegt. Die amtliche Bekanntmachung erfolgte am 17.12.2022. Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 19.12.2022 erneut schriftlich beteiligt und um Abgabe einer Stellungnahme bis zum 20.01.2023 gebeten.
Als Ergebnis der eingegangenen Stellungnahmen aus der erneuten Offenlage und Beteiligung wurden die textlichen Festsetzungen um Ausführungen zum Umgang mit dem Artenschutz (vgl. Anhang 2 der textlichen Festsetzungen) sowie um einen Hinweis auf die Grundwasserverhältnisse im Plangebiet (vgl. textliche Festsetzungen - „Hinweise auf sonstige geltende Vorschriften“) ergänzt. Die Begründung wurde zudem um weitere klarstellende Hinweise zur Realisierung (vgl. Kapitel 7 der Begründung), u. a. zu Grundwasserverhältnissen, zum Einzugsgebiet der Kläranlage und den wasserrechtlichen Erlaubnispflichten, ergänzt.
Mit dem zu fassenden Satzungsbeschluss ist das o.g. Bauleitplanverfahren abgeschlossen. Mit amtlicher Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses in der Wetterauer Zeitung tritt der Bebauungsplan in Kraft.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen: €
HH 2023 |
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Produkt: |
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Bisher angeordnet und beauftragt |
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Kostenstelle: Sachkonto: |
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Noch verfügbar |
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I-Nr |
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Sofern der Planansatz
überschritten wird, ist unter Sachverhalt bzw. Begründung ein
Deckungsvorschlag anzugeben |
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Bei Aufträgen ab 10.000 € ist
das Formular “Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für
Eigenbetriebe). |
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Bei Aufträgen ab 50.000 € ist
das Formular „Folgekostenberechnung“ beizulegen. |
Darstellung der Folgekosten:
Anlagenverzeichnis:
Anlage 1: Bebauungsplan (Satzungsfassung)
Anlage 2: Textliche Festsetzungen
(Satzungsfassung) mit Begründung
Anlage 3: Schalltechnisches Gutachten
Anlage 4: Ergänzende Stellungnahme zum
schalltechnischen Gutachten
Anlage 5: Baugrundbeurteilung
Anlage 6: Spezielle Artenschutzrechtliche
Prüfung
Anlage 7: Verkehrliche Stellungnahme zur
inneren Erschließung
Anlage 8: Ergänzende Stellungnahme zur
äußeren Zuwegung
Anlage 9: Gutachterliche Untersuchung der
Geruchsstoffimmissionen im Umfeld des Pferdehaltungsbetriebs
Anlage 10: Konzeption Ver- und Entsorgung