B-Plan Nr. 125-4 "Gewerbegebiet" 1. Änd.,
Gemarkungen Klein-Karben, Kloppenheim;
hier: Beschluss über die Ergebnisse zur Abwägung der Offenlegung & Beteiligung der Träger öffentl. Belange gem. § 3(2) + § 4(2) BauGB
Beschlussvorschlag:
Die im Rahmen der Offenlegung und Beteiligung der berührten Behörden und
sonstigen Trägern öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen zum
Bebauungsplan Nr. 125-4 "Gewerbegebiet" 1. Änderung, Gemarkungen Klein-Karben und Kloppenheim, wurden allen Stadtverordneten und dem Ausschuss für Stadtplanung und Infrastruktur zur Kenntnis gegeben und eingehend beraten.
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die als Anlage beigefügte Abwägung
zu den eingegangenen Stellungnahmen.
Sachverhalt:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Karben hat in ihrer Sitzung am
07.07.2022 den Entwurf des Bebauungsplans Nr.125-4 „Gewerbegebiet“ 1. Änderung in den Gemarkungen Klein-Karben und Kloppenheim mit Planzeichnung, Satzungstext, Begründung und Anlagen gebilligt und die Durchführung der Offenlage gemäß § 3 (2) BauGB sowie der Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB beschlossen.
Die Offenlegung wurde in der Zeit vom 19.09.2022 bis einschließlich 21.10.2022 durchgeführt.
Die amtliche Bekanntmachung der Offenlegungsfrist erfolgte am 10.09.2022.
Die bei der Offenlegung und Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen
Trägern öffentlicher Belange eingegangen Stellungnahmen sind gem. § 3 und
§ 4 BauGB durch die STVV zu prüfen und abzuwägen.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen: €
HH 2023 |
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Produkt: |
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Bisher angeordnet und beauftragt |
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Kostenstelle: Sachkonto: |
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Noch verfügbar |
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I-Nr |
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Sofern der Planansatz überschritten wird, ist unter
Sachverhalt bzw. Begründung ein Deckungsvorschlag anzugeben |
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Bei Aufträgen ab 10.000 € ist das Formular
“Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für
Eigenbetriebe). |
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Bei Aufträgen ab 50.000 € ist das Formular
„Folgekostenberechnung“ beizulegen. |
Darstellung der Folgekosten:
Anlagenverzeichnis:
Anlage 1: Abwägung zur Offenlage