B-Plan Nr. 247 "Waldorfschule",
Gemarkung Kloppenheim;
hier: Beschluss über die Ergebnisse der Abwägung zur frühzeitigen Beteiligung gem. § 3(1) + § 4(1) BauGB
Beschlussvorschlag:
Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 247 „Waldorfschule“, Gemarkung Kloppenheim, wurden allen Stadtverordneten und dem Ausschuss für Stadtplanung und Infrastruktur zur Kenntnis gegeben und eingehend beraten.
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die als Anlage beigefügte Abwägung zu den eingegangenen Stellungnahmen.
Sachverhalt:
Das Planverfahren wurde mit dem Aufstellungsbeschluss der Stadtverordneten-versammlung am 18.03.2022 eingeleitet.
Die amtliche Bekanntmachung der Frist erfolgte am 19.11.2022.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) und die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB wurden im Zeitraum vom 28.11.2022 bis zum 06.01.2023 durchgeführt.
Die eingegangenen Stellungnahmen sind gem. § 3 und § 4 BauGB durch die STVV zu prüfen und abzuwägen.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen: €
HH 2023 |
|
Produkt: |
|
Bisher angeordnet und beauftragt |
|
Kostenstelle: Sachkonto: |
|
Noch verfügbar |
|
I-Nr |
|
|
|||
Sofern der Planansatz
überschritten wird, ist unter Sachverhalt bzw. Begründung ein
Deckungsvorschlag anzugeben |
|||
Bei Aufträgen ab 10.000 € ist
das Formular “Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für
Eigenbetriebe). |
|||
Bei Aufträgen ab 50.000 € ist
das Formular „Folgekostenberechnung“ beizulegen. |
Darstellung der Folgekosten:
Anlagenverzeichnis:
Anlage 1: Abwägung zur frühzeitigen Beteiligung