hier: 2. Nachtrag zu öff.-rechtl. Vereinbarung
Beschlussvorschlag:
Der beigefügte 2. Nachtrag zur öffentlich-rechtlichen Vereinbarung der Städte Karben und Nidderau im Bereich der Gemeinschaftskasse vom 30.04.2013 wird beschlossen.
Sachverhalt:
Die öffentl.-rechtliche Vereinbarung zwischen den Städten Karben und Nidderau über die Wahrnehmung von Aufgaben im Bereich der Gemeinschaftskasse vom 30.04.2013 ist in 3 Punkten geringfügig zu ändern:
- In
§ 5 (Kosten) hat die Abrechnung durch die Stadt Karben zu erfolgen.
- In
§ 6 (Dauer der Vereinbarung) wurden Kündigungsfrist und
Kündigungszeitpunkt spezifiziert (Ergänzung rot dargestellt).
- In der Anlage wurde die Aufgabe „Schecks und Lastschriften aus dem EWO einreichen“ von der Stadt Karben zur Stadt Nidderau verschoben (Änderung rot dargestellt).
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen: keine
HH 2015 |
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Produkt: |
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Bisher
angeordnet und beauftragt |
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Kostenstelle: Sachkonto: |
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Noch verfügbar |
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I-Nr |
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Sofern der
Planansatz überschritten wird, ist unter Sachverhalt bzw. Begründung ein
Deckungsvorschlag anzugeben |
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Bei Aufträgen
ab 10.000€ ist das Formular “Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen
(gilt nicht für Eigenbetriebe). |
Darstellung der Folgekosten:
Anlagenverzeichnis:
2. Nachtrag zur öff.-rechtlichen Vereinbarung vom 30.04.13 mit Anlage