Betreff
Interkommunale Zusammenarbeit der Städte Karben und Nidderau im Bereich Kasse,
hier: 2. Nachtrag zu öff.-rechtl. Vereinbarung
Vorlage
FB 1/398/2015
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der beigefügte 2. Nachtrag zur öffentlich-rechtlichen Vereinbarung der Städte Karben und Nidderau im Bereich der Gemeinschaftskasse vom 30.04.2013 wird beschlossen.

 

Sachverhalt:

Die öffentl.-rechtliche Vereinbarung zwischen den Städten Karben und Nidderau über die Wahrnehmung von Aufgaben im Bereich der Gemeinschaftskasse vom 30.04.2013 ist in 3 Punkten geringfügig zu ändern:

 

  1. In § 5 (Kosten) hat die Abrechnung durch die Stadt Karben zu erfolgen.

  2. In § 6 (Dauer der Vereinbarung) wurden Kündigungsfrist und Kündigungszeitpunkt spezifiziert (Ergänzung rot dargestellt).

  3. In der Anlage wurde die Aufgabe „Schecks und Lastschriften aus dem EWO einreichen“ von der Stadt Karben zur Stadt Nidderau verschoben (Änderung rot dargestellt).

 

Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen:                 keine

 

HH 2015

 

Produkt:

 

Bisher angeordnet und beauftragt

 

Kostenstelle:

Sachkonto:

 

Noch verfügbar

 

I-Nr

 

 

Sofern der Planansatz überschritten wird, ist unter Sachverhalt bzw. Begründung ein Deckungsvorschlag anzugeben

Bei Aufträgen ab 10.000€ ist das Formular “Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für Eigenbetriebe).

 

Darstellung der Folgekosten:

 

 

Anlagenverzeichnis:

2. Nachtrag zur öff.-rechtlichen Vereinbarung vom 30.04.13 mit Anlage