Betreff
Grundstücksangelegenheit, Verkauf der Grundstücke Flur 8, Fl.-St. 40/1 und 42/1 (Pächter Reit- und Fahrverein Karben e.V.)
Vorlage
FB 1/397/2015/1
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:



Der Magistrat schlägt dem Haut- und Finanzausschuss sowie der Stadtverordnetenversammlung folgende Beschlussvarianten vor und favorisiert nach seiner Beratung am 12.01.15 die Variante 2 (Verkauf zum Schätzpreis).

  1. Der Verkauf der Grundstücke Flur 8 Fl.-St. 40/1 (30.871qm) und Fl.-St. 42/1 (924qm) an den Reit- und Fahrverein Karben wird grundsätzlich abgelehnt.

  2. Der Verkauf der unter 1. genannten Grundstücke erfolgt zum Schätzpreis des Ortsgerichts Karben vom 14.02.2013 über 371.573€

  3. Der Verkauf der unter 1. genannten Grundstücke erfolgt zu einem Wert unter Schätzpreis an den Verein mit der Auflage, dass das Gelände nur für den unmittelbaren Betrieb der Anlage durch den eingetragenen Verein erfolgt und von diesem nicht unterverpachtet wird.

Der Stadt wird bei einem Wiederverkauf ein Vorkaufsrecht zum ursprünglichen VK Preis eingeräumt. Soweit die Stadt hiervon keinen Gebrauch macht, hat der Verein die Differenz zwischen dem ursprünglichen Verkaufspreis und dem Schätzpreis des Ortsgerichts an die Stadt zu zahlen.

 

Sachverhalt:

 

Mit dem Reit- und Fahrverein Karben e.V. besteht über das Gelände ein Erbbaupachtvertrag vom 16.04.1982, der über 66 Jahre geschlossen wurde.

Der Verein bzw. 1. Vorsitzende Herr Thomas Wamser möchten nun das Gelände zu einem Preis von 100.000 € erwerben (Schätzpreis 371.573€) um die Existenz er Anlage langfristig zu sichern. Lt. Angaben des Vorstandes ist der Betrieb einer derartig großen Anlage inkl. Pferdeboxenbetrieb nicht mehr durch einen ehrenamtlichen Vorstand langfristig sicherzustellen. Daher soll durch den Verkauf bzw. die Privatisierung die Zukunftsfähigkeit der Anlage und des Vereins sichergestellt werden. Der Verein ist die einzige Anlaufstelle für Karbener Kinder um Reiten zu lernen. Diese Jugendarbeit die die Stadt bislang nur geringe Mittel (Pachtverzicht und geringe Sportfördermittel, etc.) gekostet hat wäre sonst wahrscheinlich mittelfristig nicht mehr aufrechtzuerhalten.

 

Nach einer Stellungnahme des Hess. Städtetages kann das Gelände nur unter Wert verkauft werden, wenn der Verein städtische Aufgaben  (z.B. Jugendarbeit) verbindlich mit übernimmt.

 

Der Magistrat hat die Vorlage in seiner Sitzung am 12.01.15 beraten und schlägt Haupt- und Finanzausschuss sowie der Stadtverordnetenversammlung die Variante 2 (Verkauf zum Schätzpreis) vor.

 

Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen:                 Einnahmen in noch nicht bezifferbarer Höhe

 

HH 2015

 

Produkt:

 

Bisher angeordnet und beauftragt

 

Kostenstelle:

Sachkonto:

 

Noch verfügbar

 

I-Nr

 

 

Sofern der Planansatz überschritten wird, ist unter Sachverhalt bzw. Begründung ein Deckungsvorschlag anzugeben

Bei Aufträgen ab 10.000€ ist das Formular “Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für Eigenbetriebe).

 

Darstellung der Folgekosten:

 

 

Anlagenverzeichnis: