Bebauungsplan Nr. 204 "Sohlweg 2" 1. Änderung, Gemarkung Burg-Gräfenrode
hier: Beschluss Offenlage und Beteiligung Behörden und TÖBs
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den offiziellen Entwurf des
Bebauungsplanes Nr. 204 "Sohlweg 2" 1. Änderung, Gemarkung Burg-Gräfenrode mit Begründung zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB.
Da die Änderung des Bebauungsplans im vereinfachten Verfahren nach §13 BauGB durchgeführt wird, wird gem. § 13 (3) BauGB von der Umweltprüfung und dem Umweltbericht abgesehen. Ebenso wird gem. § 13 (2) 1. von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange und Behörden abgesehen.
Sachverhalt:
Das Bauleitplanverfahren wird mit der gem. BauGB vorgeschriebenen öffentlichen
Auslegung und der Beteiligung weitergeführt.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen: €
HH 2015 |
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Produkt: |
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Bisher angeordnet und beauftragt |
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Kostenstelle: Sachkonto: |
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Noch verfügbar |
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I-Nr |
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Sofern der Planansatz überschritten wird, ist unter
Sachverhalt bzw. Begründung ein Deckungsvorschlag anzugeben |
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Bei Aufträgen ab 10.000€ ist das Formular “Erfassung
Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für Eigenbetriebe). |
Darstellung der Folgekosten:
Anlagenverzeichnis:
Bebauungsplan Nr. 204 „Sohlweg 2“ 1. Änderung mit Begründung