Bebauungsplan Nr. 158 "Ortskern Burg-Gräfenrode" 1. Änderung,
Gemarkung Burg-Gräfenrode
hier: Beschluss Abwägung Offenlage und Beteiligung TÖBs
Beschlussvorschlag:
Die im
Rahmen der Offenlegung und Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen
Trägern öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen zum
Bebauungsplan
Nr. 158 „Ortskern Burg-Gräfenrode“, Gemarkung Burg-Gräfenrode,
wurden
allen Stadtverordneten und dem Ausschuss für Stadtplanung und
Infrastruktur
zur Kenntnis gegeben und eingehend beraten.
Die
Stadtverordnetenversammlung beschließt die als Anlage beigefügte Abwägung
zu den
eingegangenen Stellungnahmen
Sachverhalt:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Karben hat in ihrer 22. Sitzung am 22.10.2013 den Entwurf zum Bebauungsplans Nr. 158 „Ortskern Burg-Gräfenrode“, Gemarkung Burg-Gräfenrode gebilligt und die Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Die Offenlegung wurde in der Zeit vom 04.11.2013 bis 06.12.2013 durchgeführt.
Die amtliche Bekanntmachung der Offenlegungsfrist erfolgte am 26.10.2013.
Die bei der Offenlegung und Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen
Trägern öffentlicher Belange eingegangen Stellungnahmen sind gem. § 3 und
§ 4 BauGB durch die STVV zu prüfen und abzuwägen.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen: €
HH 2015 |
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Produkt: |
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Bisher angeordnet und beauftragt |
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Kostenstelle: Sachkonto: |
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Noch verfügbar |
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I-Nr |
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Sofern der Planansatz überschritten wird, ist unter
Sachverhalt bzw. Begründung ein Deckungsvorschlag anzugeben |
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Bei Aufträgen ab 10.000€ ist das Formular “Erfassung
Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für Eigenbetriebe). |
Darstellung der Folgekosten:
Anlagenverzeichnis:
B-Plan Nr. 158 „Ortskern Burg-Gräfenrode“ 1. Änderung mit Begründung,
Abwägungsvorschlag