Betreff
Verkehrsplanung der Stadt Karben - L 3351 Abstufung der Landesstraße
nach Inbetriebnahme der Ortsumgehung (OU)
Vorlage
FB 5/431/2015
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Es wird beschlossen, die durch HessenMobil umzusetzenden Erhaltungsmaßnahmen der OD Groß-Karben, in einem gemeinschaftlichen Projekt der Stadt Karben und HessenMobil und auf der Basis einer Sondergenehmigung des zuständigen Landesministeriums, nach erfolgter Abstufung der Straße L3351 und in Verbindung mit der Umgestaltung der Ortsdurchfahrt im Zuge der Dorferneuerung weiterzuentwickeln (Variante C2). Die Stadtverwaltung erhält den Auftrag, die Ausführung in Abstimmung mit HessenMobil vorzubereiten.

 

Sachverhalt:

Nach Freigabe der Nordumgehung (2. und 3. Bauabschnitt) ist eine Abstufung der Landesstraße L3351 ab dem Knotenpunkt L3351/K246 (neu)/Burg-Gräfenröder Straße (Kreisverkehrsplatz) bis zum Knotenpunkt L3351/Gehspitze vorgesehen. Im Zuge der Abstufung ist mit der Landesbehörde HessenMobil zu vereinbaren, welche Maßnahmen zum Erhalt und zur Instandsetzung der Straße umzusetzen oder finanziell auszugleichen sind.

 

Gleichzeitig plant die Stadt Karben, die Ortsdurchfahrt (OD) Groß-Karben umfangreich und unter Einbindung von Fördermitteln nach Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GvfG) sowie mit Städtebaufördermitteln der Dorferneuerung umzugestalten.

 

Vorbereitend wurden/werden durch HessenMobil Vorschläge zu mittelfristig durchzuführenden Erhaltungsmaßnahmen erarbeitet. Die Planungen zur Umgestaltung der OD sind durch die Stadt weitgehend erarbeitet worden.

 

Die Koordination der Aufgaben und Anteilsfinanzierung der durchzuführenden Baumaßnahmen kann in unterschiedlicher Form erfolgen:

 

A)   Durchführung der Erhaltungsmaßnahmen vor Rückstufung der Landesstraße durch HessenMobil und unabhängig von den geplanten  großflächigen Umgestaltungsmaßnahmen. Bei Umgestaltung erfolgt kein finanzielles Engagement von Hessen Mobil. Ob für die Umgestaltung der Fahrbahn dann GVFG-Mittel genutzt werden können, ist zu klären.

B)   Durchführung der Baumaßnahmen autark durch die Stadt nach Abstufung der Straße ohne Einbeziehung von HessenMobil. Bis zum Zeitpunkt der Abstufung erfolgt die Instandhaltung weiterhin durch HessenMobil. Für die Umgestaltung der Fahrbahn können dann GVFG-Mittel beansprucht werden.

C)   Durchführung aller geplanten und notwendigen baulichen Maßnahmen nach Abstufung der Straße auf der Grundlage einer Sondergenehmigung des zuständigen Landesministeriums als gemeinschaftliches Projekt der Stadt Karben und Hessen Mobil (Hessen Mobil trägt Kosten für Fahrbahnerhaltung). Hierzu gibt es zwei Varianten:

C1) Hessen Mobil zahlt den Sanierungsbedarf an Stadt Karben aus

C2) Gemeinsame Baudurchführung Hessen Mobil (Fahrbahn) und Stadt  

       Karben (Seitenräume).

 

Die Variante A) birgt das Risiko des Verlustes der Förderfähigkeit der städtischen Maßnahmen nach GVFG, ermöglicht aber die kurzfristige Umsetzung von Instandhaltungsmaßnahmen durch Hessen Mobil. Allerdings erneuert Hessen Mobil die Fahrbahn, die anschließend von der Stadt Karben wieder umgebaut wird.

 

Die Variante B) sieht die Stadt Karben nahezu vollständig in der Verantwortung. Die Stadt trägt das volle Risiko der Umsetzung und die vollen Kosten für die Fahrbahnsanierung, abzgl. 60 % Fördermittel. Mögliche Synergien der gemeinschaftlichen Projektumsetzung werden nicht genutzt. Die Stadt bliebe allerdings alleinig in der Projektverantwortung.

 

Die Synergien einer gemeinschaftlichen Projektumsetzung macht die Variante C2) nutzbar. Die Variante sieht vor, dass Projekt gemeinschaftlich zu realisieren. Es erfolgt die Verzahnung der Maßnahmen im Kontext der Dorferneuerung, mit den Maßnahmen der Straßenerhaltung von HessenMobil. Die Finanzierung erfolgt jeweils anteilig und unter Einbeziehung der verschiedenen Fördertöpfe.

 

HessenMobil benötigt zur Konkretisierung der Planung einen Beschluss zur vorgesehen Verfahrenswahl als Grundlage der weiteren Erarbeitung.

Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen:                     

 

HH 2015

 

Produkt:

 

Bisher angeordnet und beauftragt

 

Kostenstelle:

Sachkonto:

 

Noch verfügbar

 

I-Nr

 

Sofern der Planansatz überschritten wird, ist unter Sachverhalt bzw. Begründung ein Deckungsvorschlag anzugeben

Bei Aufträgen ab 10.000€ ist das Formular “Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für Eigenbetriebe).

 

Darstellung der Folgekosten:

Anlagenverzeichnis: