Betreff
Ortsrecht der Stadt Karben,
Änderung der Gebührenordnung für das Hallenfreizeitbad Karben
Vorlage
E 1/037/2015
Art
Vorlage Eigenbetriebe -extern

Beschluss:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Gebührenordnung des Hallenfreizeitbades in vorliegender Form. Sie tritt am 1.7.2015 in Kraft.

 

Sachverhalt:

In der Sitzung am 19.3.2015 der STVV wurde bereits die Wiedereinführung der Jahreskarte (Erwachsen 320,- €; ermäßigt 240,- €) beschlossen. Um die Gebühren zu Erlassen ist die Änderung der bisher geltenden Gebührenordnung notwendig.

 

Durch die Erhöhung des MwSt-Satzes für die Sauna von 7 % auf 19% zum 1.7.2015 wurde eine Preisanpassung in diesem Bereich nötig. Es wurde daher vorgeschlagen, die Gebührenanpassung und die Wiedereinführung der Jahreskarte gemeinsam zum 1.7.2015 zu beschließen.

Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen:                        

 

HH 2015

 

Produkt:

 

Bisher angeordnet und beauftragt

 

Kostenstelle:

Sachkonto:

 

Noch verfügbar

 

I-Nr

 

 

Sofern der Planansatz überschritten wird, ist unter Sachverhalt bzw. Begründung ein Deckungsvorschlag anzugeben

Bei Aufträgen ab 10.000€ ist das Formular “Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für Eigenbetriebe).

 

Darstellung der Folgekosten:

 

 

Anlagenverzeichnis: