Änderung der Gebührenordnung für das Hallenfreizeitbad Karben
Beschluss:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Gebührenordnung des Hallenfreizeitbades in vorliegender Form. Sie tritt am 1.7.2015 in Kraft.
Sachverhalt:
In der Sitzung am 19.3.2015 der STVV wurde bereits die Wiedereinführung der Jahreskarte (Erwachsen 320,- €; ermäßigt 240,- €) beschlossen. Um die Gebühren zu Erlassen ist die Änderung der bisher geltenden Gebührenordnung notwendig.
Durch die Erhöhung des MwSt-Satzes für die Sauna von 7 % auf 19% zum 1.7.2015 wurde eine Preisanpassung in diesem Bereich nötig. Es wurde daher vorgeschlagen, die Gebührenanpassung und die Wiedereinführung der Jahreskarte gemeinsam zum 1.7.2015 zu beschließen.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen: €
HH 2015 |
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Produkt: |
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Bisher angeordnet und beauftragt |
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Kostenstelle: Sachkonto: |
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Noch verfügbar |
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I-Nr |
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Sofern der Planansatz überschritten wird, ist
unter Sachverhalt bzw. Begründung ein Deckungsvorschlag anzugeben |
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Bei Aufträgen ab 10.000€ ist das Formular
“Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für
Eigenbetriebe). |
Darstellung der Folgekosten:
Anlagenverzeichnis: