Bebauungsplan Nr. 180 "Fuhrweg II" 2. Änderung, Gemarkung Rendel
hier: Beschluss Abwägung Offenlage und Beteiligung TÖBs
Beschlussvorschlag:
Die im Rahmen der Offenlegung eingegangenen Stellungnahmen zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 180 „Fuhrweg II“, Gemarkung Rendel, wurden allen Stadtverordneten und dem Ausschuss für Stadtplanung und Infrastruktur zur Kenntnis gegeben und eingehend beraten.
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die als Anlage beigefügte Abwägung zu den eingegangenen Stellungnahmen
Sachverhalt:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Karben hat in ihrer 23. Sitzung am
13.12.2013 den Entwurf zum Bebauungsplans Nr. 180 „Fuhrweg II“ 2. Änderung, Gemarkung Rendel gebilligt und die Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die
Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem.
§ 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Die Offenlegung wurde in der Zeit vom 27.01.2014 bis einschließlich 28.02.2014
durchgeführt.
Die amtliche Bekanntmachung der Offenlegungsfrist erfolgte am 18.01.2014.
Die bei der Offenlegung und Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen
Trägern öffentlicher Belange eingegangen Stellungnahmen sind gem. § 3 und
§ 4 BauGB durch die STVV zu prüfen und abzuwägen.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen: €
HH 2015 |
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Produkt: |
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Bisher angeordnet und beauftragt |
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Kostenstelle: Sachkonto: |
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Noch verfügbar |
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I-Nr |
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Sofern der Planansatz überschritten wird, ist unter
Sachverhalt bzw. Begründung ein Deckungsvorschlag anzugeben |
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Bei Aufträgen ab 10.000€ ist das Formular “Erfassung
Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für Eigenbetriebe). |
Darstellung der Folgekosten:
Anlagenverzeichnis:
B-Plan Nr. 180 „Fuhrweg II“ 2. Änderung, Begründung, Abwägungsvorschlag