Bebauungsplan Nr. 180 "Fuhrweg II" 2. Änderung, Gemarkung Rendel
hier: Fortführung des Bauleitplanverfahrens gem. § 3 und § 4 BauGB mit geändertem Geltungsbereich
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Karben beschließt, das Bauleitplanverfahren für die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 180 „Fuhrweg II“ gem. § 3 und § 4 BauGB mit erweitertem Geltungsbereich weiterzuführen.
Die Erweiterung des Geltungsbereiches umfasst die an den südlichen Geltungsbereich anschließende und im ursprünglichen B-Plan Nr. 180 „Fuhrweg II“ zeichnerisch dargestellte Fläche der Ortsrandeingrünung (Flur 9, Flurstck. Nr. 73/18 -73/31).
Sachverhalt:
Den im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen zu der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 180 „Fuhrweg II“ wurde durch eine detailliertere Bearbeitung Rechnung getragen.
Es wurde differenzierter auf die Wünsche der Verbände und Behörden eingegangen und in Verbindung mit einer Eingriffs- und Ausgleichsplanung sowie einer artenschutzrechtlichen Stellungnahme eine sinnvolle Ausweisung der privaten gärtnerisch zu nutzenden Grünflächen als Abgrenzung zu den landwirtschaftlich genutzten Außenbereichen geschaffen.
Mit diesem Ergebnis soll über eine erneute Offenlage und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange das Aufstellungsverfahren fortgesetzt werden.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen: €
HH 2015 |
|
Produkt: |
|
Bisher angeordnet und beauftragt |
|
Kostenstelle: Sachkonto: |
|
Noch verfügbar |
|
I-Nr |
|
|
|||
Sofern der Planansatz überschritten wird, ist unter
Sachverhalt bzw. Begründung ein Deckungsvorschlag anzugeben |
|||
Bei Aufträgen ab 10.000€ ist das Formular “Erfassung
Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für Eigenbetriebe). |
Darstellung der Folgekosten:
Anlagenverzeichnis:
B-Plan Nr. 180 „Fuhrweg II“ 2. Änderung mit Begründung, Eingriffs- und
Ausgleichsplanung, Artenschutzrechtliche Stellungnahme