Betreff
Bauleitplanung der Stadt Karben
Bebauungsplan Nr. 180 "Fuhrweg II" 2. Änderung, Gemarkung Rendel
hier: Fortführung des Bauleitplanverfahrens gem. § 3 und § 4 BauGB mit geändertem Geltungsbereich
Vorlage
FB 5/443/2015
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Karben beschließt, das Bauleitplanverfahren für die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 180 „Fuhrweg II“ gem. § 3 und § 4 BauGB mit erweitertem Geltungsbereich weiterzuführen.

 

Die Erweiterung des Geltungsbereiches umfasst die an den südlichen Geltungsbereich anschließende und im ursprünglichen B-Plan Nr. 180 „Fuhrweg II“ zeichnerisch dargestellte Fläche der Ortsrandeingrünung (Flur 9, Flurstck. Nr. 73/18 -73/31).

 

Sachverhalt:

Den im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen zu der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 180 „Fuhrweg II“ wurde durch eine detailliertere Bearbeitung Rechnung getragen.

 

Es wurde differenzierter auf die Wünsche der Verbände und Behörden eingegangen und in Verbindung mit einer Eingriffs- und Ausgleichsplanung sowie einer artenschutzrechtlichen Stellungnahme eine sinnvolle Ausweisung der privaten gärtnerisch zu nutzenden Grünflächen als Abgrenzung zu den landwirtschaftlich genutzten Außenbereichen geschaffen.

 

Mit diesem Ergebnis soll über eine erneute Offenlage und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange das Aufstellungsverfahren fortgesetzt werden.

 

Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen:                        

 

HH 2015

 

Produkt:

 

Bisher angeordnet und beauftragt

 

Kostenstelle:

Sachkonto:

 

Noch verfügbar

 

I-Nr

 

 

Sofern der Planansatz überschritten wird, ist unter Sachverhalt bzw. Begründung ein Deckungsvorschlag anzugeben

Bei Aufträgen ab 10.000€ ist das Formular “Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für Eigenbetriebe).

 

Darstellung der Folgekosten:

 

 

Anlagenverzeichnis:

B-Plan Nr. 180 „Fuhrweg II“ 2. Änderung mit Begründung, Eingriffs- und Ausgleichsplanung, Artenschutzrechtliche Stellungnahme