Betreff
Bauleitplanung der Stadt Karben
B-Plan Nr. 204 "Sohlweg 2" 1. Änderung, Gemarkung Burg-Gräfenrode
hier: Satzungsbeschluss
Vorlage
FB 5/444/2015
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den Bebauungsplan Nr. 204 „Sohlweg 2“ 1. Änderung in der Gemarkung Burg-Gräfenrode mit Begründung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB sowie die bauordnungsrechtlichen Festsetzungen gemäß

§ 81 HBO i.V.m. § 9 Abs. 4 BauGB als Satzung.

 

Sachverhalt:

Die Bebauungsplanänderung wurde im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt.  Von der Erstellung eines Umweltberichts gem. § 2a BauGB wurde abgesehen. Mit dem Satzungsbeschluss ist das Bauleitplanverfahren abgeschlossen. Mit der amtlichen Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses tritt der Bebauungsplan in Kraft.

 

Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen:                        

 

HH 2015

 

Produkt:

 

Bisher angeordnet und beauftragt

 

Kostenstelle:

Sachkonto:

 

Noch verfügbar

 

I-Nr

 

 

Sofern der Planansatz überschritten wird, ist unter Sachverhalt bzw. Begründung ein Deckungsvorschlag anzugeben

Bei Aufträgen ab 10.000€ ist das Formular “Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für Eigenbetriebe).

 

Darstellung der Folgekosten:

 

 

Anlagenverzeichnis:

 

B-Plan Nr. 204 „Sohlweg 2“ 1. Änderung mit Begründung