B-Plan Nr. 204 "Sohlweg 2" 1. Änderung, Gemarkung Burg-Gräfenrode
hier: Satzungsbeschluss
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den Bebauungsplan Nr. 204 „Sohlweg 2“ 1. Änderung in der Gemarkung Burg-Gräfenrode mit Begründung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB sowie die bauordnungsrechtlichen Festsetzungen gemäß
§ 81 HBO i.V.m. § 9 Abs. 4 BauGB als Satzung.
Sachverhalt:
Die Bebauungsplanänderung wurde im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt. Von der Erstellung eines Umweltberichts gem. § 2a BauGB wurde abgesehen. Mit dem Satzungsbeschluss ist das Bauleitplanverfahren abgeschlossen. Mit der amtlichen Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses tritt der Bebauungsplan in Kraft.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen: €
HH 2015 |
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Produkt: |
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Bisher angeordnet und beauftragt |
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Kostenstelle: Sachkonto: |
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Noch verfügbar |
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I-Nr |
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Sofern der Planansatz überschritten wird, ist unter
Sachverhalt bzw. Begründung ein Deckungsvorschlag anzugeben |
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Bei Aufträgen ab 10.000€ ist das Formular “Erfassung
Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für Eigenbetriebe). |
Darstellung der Folgekosten:
Anlagenverzeichnis:
B-Plan Nr. 204 „Sohlweg 2“ 1. Änderung mit Begründung