Betreff
Bauleitplanung der Stadt Karben
B-Plan Nr. 130a "Unterm Wiesenbrunnen" 1. Änderung, Gemarkung Petterweil
hier: Aufstellungsbeschluss
Vorlage
FB 5/447/2015
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Karben beschließt das erste Änderungsverfahren gem. § 2 BauGB für den Bebauungsplan Nr. 130a „Unterm Wiesenbrunnen“ einzuleiten.

 

Die Bebauungsplangrenze wird an der nordwestlichen Ecke der bisherigen Plangebietsgrenze (nördliche Seite der Grabenparzelle Flur 1 Nr. 684 „Mühlgraben“ auf Höhe der nordwestlichen Grundstücksecke Flur 1 Nr. 531/5) nun in nordwestliche Richtung fortgesetzt. Auf Höhe der westlichen Parzellengrenze Flur 1 Nr. 533 überquert die Grenze die Grabenparzelle in südlicher Richtung und verläuft dann auf der westlichen Grenze der Parzelle Flur 1 Nr. 533 bis sie auf die Straßenparzelle Flur 1 Nr. 666/5 stößt. Entlang der nördlichen Grenze der Straßenparzelle setzt sich die Grenze des Plangebiets in nordöstliche Richtung fort und stößt an der südwestlichen Ecke des Grundstücks Flur 1 Nr. 531/5 auf den bisherigen Verlauf der Plangebietsgrenze. Im Übrigen bleibt die Plangebietsabgrenzung unverändert.

Sachverhalt:

Der Bebauungsplan Nr. 130a „Unterm Wiesenbrunnen“ ist seit dem 18.09.1976 rechtskräftig. Er definiert ein allgemeines Wohngebiet nördlich der Riedmühlstraße. Im Osten grenzen jenseits der Pfadfinderstraße eine Bolzplatzfläche und eine Gemeinschaftsgarage die Wohnbaufläche ab, im Westen eine Spiel- und Parkfläche. Nördlich der Wohnbauflächen ist der übrige Geltungsbereich als Grünfläche festgelegt.

 

Die im Plan als Grünfläche definierten Flächen nördlich der Wohnbauflächen und südlich der Grabenparzelle Flur 1 Nr. 684 „Mühlgraben“, werden heute als private Gartenflächen genutzt. Eine entsprechende Ausweisung im Bebauungsplan ist im Zuge der Änderung vorgesehen.

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans wird im Kontext der Änderung ausgeweitet. Das städtische Grundstück Flur 1 Nr. 533, westlich der Park- und Spielplatzfläche wird einbezogen. Ziel ist die Ausweisung einer allgemeinen Wohnbaufläche zur Realisierung einer Einfamilien- und/oder Doppelhausbebauung. 

Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen:                     

 

HH 2015

 

Produkt:

 

Bisher angeordnet und beauftragt

 

Kostenstelle:

Sachkonto:

 

Noch verfügbar

 

I-Nr

 

 

Sofern der Planansatz überschritten wird, ist unter Sachverhalt bzw. Begründung ein Deckungsvorschlag anzugeben

Bei Aufträgen ab 10.000€ ist das Formular “Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für Eigenbetriebe).

 

Darstellung der Folgekosten:

Anlagenverzeichnis:

Plananlage zum Aufstellungsbeschluss