Bebauungsplan Nr. 195 "Sauerbornstraße", Gemarkung Petterweil
hier: Beschluss Abwägung Offenlage und Beteiligung TÖBs
Beschlussvorschlag:
Die im Rahmen der Offenlegung und Beteiligung der berührten Behörden und
sonstigen Trägern öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen zum
Bebauungsplan Nr. 195 „Sauerbornstraße“, Gemarkung Petterweil, wurden
allen Stadtverordneten und dem Ausschuss für Stadtplanung und Infrastruktur zur
Kenntnis gegeben und eingehend beraten.
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die als Anlage beigefügte Abwägung
zu den eingegangenen Stellungnahmen.
Sachverhalt:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Karben hat in ihrer 31. Sitzung am
12.12.2014 den Entwurf zum Bebauungsplans Nr. 195 „Sauerbornstraße“, Gemarkung Petterweil gebilligt und die Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Die Offenlegung wurde in der Zeit vom 19.01.2015 bis einschließlich 20.02.2015
durchgeführt.
Die amtliche Bekanntmachung der Offenlegungsfrist erfolgte am 10.01.2015.
Die bei der Offenlegung und Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen
Trägern öffentlicher Belange eingegangen Stellungnahmen sind gem. § 3 und
§ 4 BauGB durch die STVV zu prüfen und abzuwägen.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen: €
HH 2015 |
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Produkt: |
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Bisher angeordnet und beauftragt |
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Kostenstelle: Sachkonto: |
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Noch verfügbar |
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I-Nr |
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Sofern der Planansatz überschritten wird, ist unter Sachverhalt bzw.
Begründung ein Deckungsvorschlag anzugeben |
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Bei Aufträgen ab 10.000€ ist das Formular “Erfassung Bestellungen /
Aufträge” beizulegen (gilt nicht für Eigenbetriebe). |
Darstellung der Folgekosten:
Anlagenverzeichnis:
B-Plan Nr. 195 „Sauerbornstraße“ mit Bebauungsplantext und Begründung, Abwägungsvorschlag, Stellungnahmen TÖBs und Öffentlichkeit