Beschlussvorschlag:

Die im Rahmen der Offenlegung und Beteiligung der berührten Behörden und

sonstigen Trägern öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen zum

Bebauungsplan Nr. 195 „Sauerbornstraße“, Gemarkung Petterweil, wurden

allen Stadtverordneten und dem Ausschuss für Stadtplanung und Infrastruktur zur

Kenntnis gegeben und eingehend beraten.

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die als Anlage beigefügte Abwägung

zu den eingegangenen Stellungnahmen.

Sachverhalt:

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Karben hat in ihrer 31. Sitzung am

12.12.2014 den Entwurf zum Bebauungsplans Nr. 195 „Sauerbornstraße“, Gemarkung Petterweil gebilligt und die Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Die Offenlegung wurde in der Zeit vom 19.01.2015 bis einschließlich 20.02.2015

durchgeführt.

Die amtliche Bekanntmachung der Offenlegungsfrist erfolgte am 10.01.2015.

Die bei der Offenlegung und Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen

Trägern öffentlicher Belange eingegangen Stellungnahmen sind gem. § 3 und

§ 4 BauGB durch die STVV zu prüfen und abzuwägen.

Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen:                     

 

HH 2015

 

Produkt:

 

Bisher angeordnet und beauftragt

 

Kostenstelle:

Sachkonto:

 

Noch verfügbar

 

I-Nr

 

 

Sofern der Planansatz überschritten wird, ist unter Sachverhalt bzw. Begründung ein Deckungsvorschlag anzugeben

Bei Aufträgen ab 10.000€ ist das Formular “Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für Eigenbetriebe).

 

Darstellung der Folgekosten:

Anlagenverzeichnis:

B-Plan Nr. 195 „Sauerbornstraße“ mit Bebauungsplantext und Begründung, Abwägungsvorschlag, Stellungnahmen TÖBs und Öffentlichkeit