Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den Bebauungsplan

Nr. 195 „Sauerbornstraße“ in der Gemarkung Petterweil mit Begründung

gemäß § 10 Abs. 1 BauGB sowie die bauordnungsrechtlichen Festsetzungen gemäß

§ 81 HBO i.V.m. § 9 Abs. 4 BauGB als Satzung.

Sachverhalt:

Das Bauleitplanverfahren wurde im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB

durchgeführt. Von der Erstellung eines Umweltberichts gem. § 2a BauGB wurde

abgesehen. Mit dem Satzungsbeschluss ist das Bauleitplanverfahren

abgeschlossen. Mit der amtlichen Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses tritt

der Bebauungsplan in Kraft.

Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen:                     

 

HH 2015

 

Produkt:

 

Bisher angeordnet und beauftragt

 

Kostenstelle:

Sachkonto:

 

Noch verfügbar

 

I-Nr

 

 

Sofern der Planansatz überschritten wird, ist unter Sachverhalt bzw. Begründung ein Deckungsvorschlag anzugeben

Bei Aufträgen ab 10.000€ ist das Formular “Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für Eigenbetriebe).

 

Darstellung der Folgekosten:

 

 

Anlagenverzeichnis:

B-Plan Nr. 195 „Sauerbornstraße“ mit Begründung