Bebauungsplan Nr. 144 "Berufsbildungswerk" 1. Änderung, Gemarkung Okarben
hier: Beschluss Abwägung Frühzeitige Beteiligung
Beschlussvorschlag:
Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen zum
Bebauungsplan Nr. 144 „Berufsbildungswerk“, Gemarkung Okarben, wurden allen
Stadtverordneten und dem Ausschuss für Stadtplanung und Infrastruktur zur
Kenntnis gegeben und eingehend beraten.
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die als Anlage beigefügte Abwägung
zu den eingegangenen Stellungnahmen.
Sachverhalt:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Karben hat in ihrer 31. Sitzung am
12.12.2014 den Entwurf zum Bebauungsplans Nr. 144 „Berufsbildungswerk“ 1. Änderung, Gemarkung Okarben gebilligt und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB i.V. mit § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Die frühzeitige Beteiligung wurde in der Zeit vom 12.01.2015 bis 13.02.2015
durchgeführt. Die amtliche Bekanntmachung der Frist erfolgte am 20.12.2014.
Die eingegangen Stellungnahmen sind gem. § 3 und § 4 BauGB durch die STVV zu
prüfen und abzuwägen.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen: €
HH 2015 |
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Produkt: |
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Bisher angeordnet und beauftragt |
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Kostenstelle: Sachkonto: |
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Noch verfügbar |
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I-Nr |
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Sofern der Planansatz überschritten wird, ist unter
Sachverhalt bzw. Begründung ein Deckungsvorschlag anzugeben |
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Bei Aufträgen ab 10.000€ ist das Formular “Erfassung
Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für Eigenbetriebe). |
Darstellung der Folgekosten:
Anlagenverzeichnis:
B-Plan Nr. 144 „Berufsbildungswerk“ 1. Änderung mit Begründung, Abwägungsvorschlag