Bebauungsplan Nr. 144 "Berufsbildungswerk" 1. Änderung, Gemarkung Okarben
hier: Beschluss Offenlage und Beteiligung TÖBs
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den offiziellen Entwurf des
Bebauungsplanes Nr. 144 „Berufsbildungswerk“ 1. Änderung Gemarkung Okarben mit Begründung zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.
Sachverhalt:
Das Bauleitplanverfahren wird mit der gem. BauGB vorgeschriebenen öffentlichen
Auslegung weitergeführt.
Die Einbeziehung der zu beteiligenden TÖBs, wird sich an der Liste der im Rahmen der Frühzeitgen Beteiligung eingegangen Stellungnahmen orientieren.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen: €
HH 2015 |
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Produkt: |
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Bisher angeordnet und beauftragt |
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Kostenstelle: Sachkonto: |
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Noch verfügbar |
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I-Nr |
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Sofern der Planansatz überschritten wird, ist unter
Sachverhalt bzw. Begründung ein Deckungsvorschlag anzugeben |
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Bei Aufträgen ab 10.000€ ist das Formular “Erfassung
Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für Eigenbetriebe). |
Darstellung der Folgekosten:
Anlagenverzeichnis:
B-Plan Nr. 144 „Berufsbildungswerk“ 1. Änderung mit Begründung