Bebauungsplan Nr. 213 "Am Park", Gemarkung Groß-Karben
hier: Aufstellungsbeschluss
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Karben beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 213 „Am Park" in
der Gemarkung Groß-Karben gern. § 2 Abs. 1 i. V. mit § 13a BauGB (Bebauungsplan
der Innentwicklung) im beschleunigten Verfahren.
Das geplante Baugebiet liegt in zentrale Lage von
Groß-Karben, zwischen dem Hessenring im Westen und Süden, der Straße „Am
Park" im Osten und dem Schlossparkgelände des Leonhard’ischen
Schlosses im Norden.
Die Grenzen des Flurstücks Flur 1 Nr. 410/5 bilden die
Abgrenzung des Geltungsbereichs, wie in
der Plananlage gekennzeichnet:
Vom südwestlichen Eckpunkt der Parzelle Flur 1 Nr. 410/5
entlang der Grenze zur Straßenparzelle Flur 1 Nr. 278/1 (Straße
„Hessenring") in nördliche Richtung verlaufend bis auf Höhe der Einmündung
des Fußwegs, welcher aus östlicher Richtung, nördlich des Bolzplatzes auf die
Straße „Hessenring“ trifft. Von dort verläuft die Grenze durch die
baumbewachsene Fläche zunächst in südöstliche und später in östliche Richtung
bis zur Wegeparzelle Flur 1 Nr. 633/4
(Straße „Am Park"). Der Grenzverlauf folgt von diesem Punkt der westlichen
Parzellengrenze Flur 1 Nr. 633/4 in südliche Richtung bis auf die Parzelle des
Hessenrings (Flur 1 Nr. 209/3) treffend.
Vom Schnittpunkt der Parzellengrenzen Flur 1 Nr. 633/4 und Flur 1 Nr. 209/3 ausgehend, verläuft die südliche Gebietsabgrenzung in westliche Richtung bis zum südwestlichen Eckpunkt der Parzelle Flur 1 Nr. 410/5.
Sachverhalt:
Der mit einer Größe von ca. 14.436 m2 begrenzte
Geltungsbereich, wie im Aufstellungsbeschluss dargestellt, ist im Regionalen
Flächennutzungsplan als „Wohnbaufläche
geplant" dargestellt. Der Bebauungsplan kann damit gem. § 8 (2) BauGB als
aus dem gültigen Flächennutzungsplan entwickelt werden.
Der Baumbestand im Norden des
Geltungsbereichs soll über den Bebauungsplan gesichert werden. Der derzeit noch
als Sportplatz genutzte Großteil der Fläche soll einer Wohnbebauung zugeführt
werden.
Die Aufstellung des Bebauungsplans
soll im beschleunigten Verfahren nach §13a BauGB erfolgen. Das beschleunigte
Verfahren kann bei Bebauungsplänen, die
der Innenentwicklung oder der Nachverdichtung dienen, Anwendung finden.
Bebauungspläne der Innenentwicklung unterliegen keiner förmlichen Umweltprüfung.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen: €
HH 2015 |
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Produkt: |
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Bisher angeordnet und beauftragt |
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Kostenstelle: Sachkonto: |
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Noch verfügbar |
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I-Nr |
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Sofern der Planansatz
überschritten wird, ist unter Sachverhalt bzw. Begründung ein
Deckungsvorschlag anzugeben |
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Bei Aufträgen ab 10.000€ ist das
Formular “Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für
Eigenbetriebe). |
Darstellung der Folgekosten:
Anlagenverzeichnis:
Plananlage Geltungsbereich zum Aufstellungsbeschluss