Betreff
Bauleitplanung der Stadt Karben
Bebauungsplan Nr. 213 "Am Park", Gemarkung Groß-Karben
hier: Aufstellungsbeschluss
Vorlage
FB 5/453/2015
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Karben beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 213 „Am Park" in der Gemarkung Groß-Karben gern. § 2 Abs. 1 i. V. mit § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innentwicklung) im beschleunigten Verfahren.

Das geplante Baugebiet liegt in zentrale Lage von Groß-Karben, zwischen dem Hessenring im Westen und Süden, der Straße „Am Park" im Osten und dem Schlossparkgelände des Leonhard’ischen Schlosses  im Norden.

Die Grenzen des Flurstücks Flur 1 Nr. 410/5 bilden die Abgrenzung des  Geltungsbereichs, wie in der Plananlage gekennzeichnet:

Vom südwestlichen Eckpunkt der Parzelle Flur 1 Nr. 410/5 entlang der Grenze zur Straßenparzelle Flur 1 Nr. 278/1 (Straße „Hessenring") in nördliche Richtung verlaufend bis auf Höhe der Einmündung des Fußwegs, welcher aus östlicher Richtung, nördlich des Bolzplatzes auf die Straße „Hessenring“ trifft. Von dort verläuft die Grenze durch die baumbewachsene Fläche zunächst in südöstliche und später in östliche Richtung bis zur Wegeparzelle Flur 1 Nr. 633/4 (Straße „Am Park"). Der Grenzverlauf folgt von diesem Punkt der westlichen Parzellengrenze Flur 1 Nr. 633/4 in südliche Richtung bis auf die Parzelle des Hessenrings (Flur 1 Nr. 209/3) treffend.

Vom Schnittpunkt der Parzellengrenzen Flur 1 Nr. 633/4 und Flur 1 Nr. 209/3 ausgehend, verläuft die südliche Gebietsabgrenzung in westliche Richtung bis zum südwestlichen Eckpunkt der Parzelle Flur 1 Nr. 410/5.

 

Sachverhalt:

Der  mit einer Größe von ca. 14.436 m2 begrenzte Geltungsbereich, wie im Aufstellungsbeschluss dargestellt, ist im Regionalen Flächennutzungsplan als „Wohnbaufläche geplant" dargestellt. Der Bebauungsplan kann damit gem. § 8 (2) BauGB als aus dem gültigen Flächennutzungsplan entwickelt werden.

Der Baumbestand im Norden des Geltungsbereichs soll über den Bebauungsplan gesichert werden. Der derzeit noch als Sportplatz genutzte Großteil der Fläche soll einer Wohnbebauung zugeführt werden.

Die Aufstellung des Bebauungsplans soll im beschleunigten Verfahren nach §13a BauGB erfolgen. Das beschleunigte Verfahren kann bei  Bebauungsplänen, die der Innenentwicklung oder der Nachverdichtung dienen, Anwendung finden.

 

Bebauungspläne der Innenentwicklung unterliegen keiner förmlichen Umweltprüfung.

 

Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen:                        

 

HH 2015

 

Produkt:

 

Bisher angeordnet und beauftragt

 

Kostenstelle:

Sachkonto:

 

Noch verfügbar

 

I-Nr

 

 

Sofern der Planansatz überschritten wird, ist unter Sachverhalt bzw. Begründung ein Deckungsvorschlag anzugeben

Bei Aufträgen ab 10.000€ ist das Formular “Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für Eigenbetriebe).

 

Darstellung der Folgekosten:

 

 

Anlagenverzeichnis:

 

Plananlage Geltungsbereich zum Aufstellungsbeschluss