Beschlussvorschlag:
Der von der Revision des Wetteraukreises geprüfte Jahresabschluss zum 31.12.2007 wird beschlossen und dem Magistrat Entlastung erteilt.
Die in der Anlage aufgeführten über- und außerplanmäßigen Auszahlungen von insgesamt 112.542,69 € werden genehmigt.
Sachverhalt:
Gemäß § 112 HGO hat die Stadt
Karben für den Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss
aufzustellen. Der Magistrat hat die Aufstellung des Jahresabschlusses zum
31.12.2007 am 07.10.2013 beschlossen.
Der Magistrat legt gemäß §113
HGO nach Abschluss der Prüfung durch dieRevision des Wetteraukreises den
Jahresabschluss mit dem Schlussbericht vom 21.05.2014 der
Stadtverordnetenversammlung zur Beratung und Beschlussfassung vor. Diese
entscheidet zugleich über die Entlastung des Magistrats (§114 HGO).
Die im Haushaltsjahr 2007 entstandenen über-/außerplanmäßigen Auszahlungen wurden durch den Magistrat beschlossen und der Stvv zur Kenntnis gegeben. Ihre formell notwendige Genehmigung durch die Stvv hat noch im Rahmen der Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2007 zu erfolgen. Sie betragen gemäß der beigefügten Auflistung 112.542,69 €.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen: €
HH 2015 |
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Produkt: |
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Bisher angeordnet und beauftragt |
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Kostenstelle: Sachkonto: |
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Noch verfügbar |
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I-Nr |
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Sofern der Planansatz überschritten wird, ist unter
Sachverhalt bzw. Begründung ein Deckungsvorschlag anzugeben |
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Bei Aufträgen ab 10.000€ ist das Formular “Erfassung
Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für Eigenbetriebe). |
Darstellung der Folgekosten:
Anlagenverzeichnis:
Schlussbericht
der Revision des Wetteraukreises vom 21.05.2014 über die Prüfung des
Jahresabschlusses der Stadt Karben zum 31.12.2007
Über-/außerplanmäßige
Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2007