Betreff
Jahresabschluss der Stadt Karben zum 31.12.2009
Vorlage
FB 2/472/2015
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der von der Revision des Wetteraukreises geprüfte Jahresabschluss zum 31.12.2009 wird beschlossen und dem Magistrat Entlastung erteilt.

Die in der Anlage aufgeführten über- und außerplanmäßigen Auszahlungen von insgesamt 1.842,42 € werden genehmigt.

 

Sachverhalt:

Gemäß § 112 HGO hat die Stadt Karben für den Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen. Der Magistrat hat die Aufstellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2009 am 26.05.2014/16.06.2014 beschlossen.

 

Der Magistrat legt gemäß §113 HGO nach Abschluss der Prüfung durch dieRevision des Wetteraukreises den Jahresabschluss mit dem Schlussbericht vom 20.01.2015 der Stadtverordnetenversammlung zur Beratung und Beschlussfassung vor. Diese entscheidet zugleich über die Entlastung des Magistrats (§114 HGO).

 

Die im Haushaltsjahr 2009 entstandenen über-/außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen wurden teilweise durch den Magistrat beschlossen und der Stvv zur Kenntnis gegeben. Ihre formell notwendige Genehmigung durch die Stvv hat noch im Rahmen der Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2009 zu erfolgen. Sie betragen gemäß der beigefügten Auflistungen bei den Auszahlungen (Investitionen) 1.842,42 €.

 

Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen:                        

 

HH 2015

 

Produkt:

 

Bisher angeordnet und beauftragt

 

Kostenstelle:

Sachkonto:

 

Noch verfügbar

 

I-Nr

 

 

Sofern der Planansatz überschritten wird, ist unter Sachverhalt bzw. Begründung ein Deckungsvorschlag anzugeben

Bei Aufträgen ab 10.000€ ist das Formular “Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für Eigenbetriebe).

 

Darstellung der Folgekosten:

 

 

Anlagenverzeichnis:

Schlussbericht der Revision des Wetteraukreises vom 20.01.2015 über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Karben zum 31.12.2009

Über-/außerplanmäßige Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2009